Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erträge aus rückkauffähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung) mit Einmalprämie
Begriff und Unterscheidung Steuerbarkeit von Leistungen aus Lebensversicherungen
Steuerliche Behandlung von Kapitalversicherungen mit Einmalprämie, die der Vorsorge dienen
Steuerliche Behandlung von Kapitalversicherungen mit Einmalprämie, die nicht der Vorsorge dienen
Vermögensanfälle aus rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen mit Einmalprämie sind nur im Erlebensfall oder bei Rückkauf steuerbar.
Besteuert wird die Differenz zwischen der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Einmalprämie und der ausbezahlten Versicherungsleistung (inkl. Überschussanteile). Eine privilegierte Besteuerung ist nicht möglich.