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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Allgemeines zu Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Abschreibungen

Wertberichtigungen

Rückstellungen

Rücklagen

Versicherungsprämien AHV-Beiträge

Zinsen auf Geschäftsschulden

Die Abzugsfähigkeit der geschäftlichen Schuldzinsen setzt eine klare Abgrenzung der Geschäftsschulden von den Privatschulden voraus. Die Abgrenzungskriterien sind analog jenen betreffend Geschäftsvermögen bzw. Privatvermögen. Kollektiv- und Kommanditgesellschaften können von ihren Gesellschaftern Fremdkapital zur Verfügung gestellt bekommen. Einzelunternehmer hingegen können Fremdkapital nur von unabhängigen Drittpersonen erhalten. Bei Einzelunternehmen stellt das gesamte vom Inhaber wie auch dessen Ehepartner zur Verfügung gestellte Kapital Eigenkapital dar. Zinsen auf dem Eigenkapital von Personenunternehmen qualifizieren nicht als geschäftliche Schuldzinsen und können demzufolge auch nicht abgezogen werden. Bei Verbuchung in der Erfolgsrechnung werden diese Eigenkapitalzinsen dem betreffenden Gesellschafter zum Einkommen hinzugerechnet. Zinsen auf Fremdkapital, welches auf so genanntes gewillkürtes Geschäftsvermögen entfällt, können unbeschränkt zum Abzug gebracht werden. Die Zuordnung des Fremdkapitals ist nachzuweisen.

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