Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Allgemeines zu Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Abschreibungen
Wertberichtigungen
Rückstellungen
Rücklagen
Versicherungsprämien AHV-Beiträge
Zinsen auf Geschäftsschulden
Die Abzugsfähigkeit der geschäftlichen Schuldzinsen setzt eine klare Abgrenzung der Geschäftsschulden von den Privatschulden voraus. Die Abgrenzungskriterien sind analog jenen betreffend Geschäftsvermögen bzw. Privatvermögen. Kollektiv- und Kommanditgesellschaften können von ihren Gesellschaftern Fremdkapital zur Verfügung gestellt bekommen. Einzelunternehmer hingegen können Fremdkapital nur von unabhängigen Drittpersonen erhalten. Bei Einzelunternehmen stellt das gesamte vom Inhaber wie auch dessen Ehepartner zur Verfügung gestellte Kapital Eigenkapital dar. Zinsen auf dem Eigenkapital von Personenunternehmen qualifizieren nicht als geschäftliche Schuldzinsen und können demzufolge auch nicht abgezogen werden. Bei Verbuchung in der Erfolgsrechnung werden diese Eigenkapitalzinsen dem betreffenden Gesellschafter zum Einkommen hinzugerechnet. Zinsen auf Fremdkapital, welches auf so genanntes gewillkürtes Geschäftsvermögen entfällt, können unbeschränkt zum Abzug gebracht werden. Die Zuordnung des Fremdkapitals ist nachzuweisen.