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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen

Zuteilungsnormen

Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkommens- und Vermögensteile

Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

Die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (Ausnahme «leitende Stellung») sind immer am Hauptsteuerdomizil steuerbar. Für das interkantonale Steuerrecht ist dabei die Abgrenzung zur selbständigen Erwerbstätigkeit bedeutsam, wobei nicht allein auf die zivilrechtliche Ausgestaltung, sondern auch auf die gesamten Umstände des Einzelfalles abzustellen ist.

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