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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen

Zuteilungsnormen

Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkommens- und Vermögensteile

Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

Bewegliches Vermögen und dessen Erträge

Unbewegliches Vermögen und dessen Erträge

Das unbewegliche Privatvermögen und dessen Ertrag sowie private Veräusserungsgewinne daraus sind ausnahmslos am Belegenheitsort steuerbar. Gleiches gilt bei so genannten wirtschaftlichen Handänderungen.
Bei unbeweglichem Geschäftsvermögen muss zwischen Betriebs- und Kapitalanlageliegenschaften unterschieden werden. Siehe dazu Abschnitt «Behandlung der Unternehmensliegenschaften im interkantonalen Steuerrecht». (siehe Pkt. 5.8)

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