Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen
Zuteilungsnormen
Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkommens- und Vermögensteile
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
Bewegliches Vermögen und dessen Erträge
Unbewegliches Vermögen und dessen Erträge
Das unbewegliche Privatvermögen und dessen Ertrag sowie private Veräusserungsgewinne daraus sind ausnahmslos am Belegenheitsort steuerbar. Gleiches gilt bei so genannten wirtschaftlichen Handänderungen.
Bei unbeweglichem Geschäftsvermögen muss zwischen Betriebs- und Kapitalanlageliegenschaften unterschieden werden. Siehe dazu Abschnitt «Behandlung der Unternehmensliegenschaften im interkantonalen Steuerrecht». (siehe Pkt. 5.8)