Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Besteuerung von Kranken-, Unfall- und Haftpflichversicherung
Besteuerung von Einkünften aus Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV) | ||
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Leistungen aus Arbeitslosenversicherung stellen grundsätzlich Ersatzeinkommen dar. Bei Personen, die nicht erwerbstätig waren und trotzdem in den Genuss von Arbeitslosengeldern kommen, handelt es sich um übriges Einkommen. | ||
Art und Form der Leistung | Kantonssteuer | Direkte Bundessteuer |
Arbeitslosentaggelder | Steuerbar zu 100 % (§ 22 Bst. a StG) |
Steuerbar zu 100 % (Art. 23 Bst. a DBG) |
Kurzarbeits-, Schlechtwetter-, Insolvenzentschädigung | Steuerbar zu 100 % (§ 22 Bst. a StG) |
Steuerbar zu 100 % (Art. 23 Bst. a DBG) |
Ausbildungs-, Einarbeitungszuschüsse | Steuerbar zu 100 % (§ 22 Bst. a StG) |
Steuerbar zu 100 % (Art. 23 Bst. a DBG) |
Vorehestandsregelung Taggeld an Versicherte, welche eine selbständige Erwerbstätigkeit planen, und Taggeld während vorübergehender Beschäftigung |
Steuerbar zu 100 % (§ 22 Bst. a StG) |
Steuerbar zu 100 % (Art. 23 Bst. a DBG) |
Ausbildungskosten | Steuerfrei | Steuerfrei |
Arbeitslosenhilfe | Steuerfrei (§ 23 Bst. f StG) |
Steuerfrei (Art. 24 Bst. d DBG) |