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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Hinweis

Grundsätzliches zur unbeschränkten unterjährigen Steuerpflicht

Abzüge

Satzbestimmung: regelmässige und nicht regelmässige Einkünfte

Bei unterjähriger Steuerpflicht ist für die Satzbestimmung stets zwischen regelmässig und nicht regelmässig fliessenden Einkünften zu unterscheiden. Regelmässig fliessend sind Einkünfte, die über die Dauer des ganzen Jahres mehr oder weniger kontinuierlich anfallen, dazu gehören monatlich fliessende Einkünfte (z.B. Lohn, Miete, Rente).

Zu beachten ist ferner, dass nur besteuert wird, was im Bemessungszeitraum auch fällig geworden ist.

regelmässig fliessende Einkünfte / Aufwendungen = zur Satzbestimmung umrechnennicht regelmässig fliessende Einkünfte / Aufwendungen = zur Satzbestimmung nicht umrechnen
Erwerbseinkommen Jahresgratifikation
Erwerbsersatzeinkünfte Treueprämie
Nebenerwerb (wenn Einkünfte das ganze Jahr geflossen wären) Nebenerwerb (wenn Einkünfte nicht während 12 Monate fliessen)
Unterhaltsbeiträge (Alimente) Liquidationsgewinne
Renten aller Art Jahreszinsen auf Sparguthaben
Mieteinnahmen Erträge aus Wertschriften (Dividenden, Jahrescoupon)
Einkauf in 2. Säule
Einzahlung in Säule 3a
Eigenmietwert Hypothekarzinsen bei jährlicher Zahlung
Hypothekarzinsen, wenn quartals- oder semesterweise fliessend Schuldzinsen bei jährlicher Zahlung
Schuldzinsen, wenn quartals- oder semesterweise fliessend
Liegenschaftsunterhalt pauschal Liegenschaftsunterhalt effektiv
Zur Erinnerung: Diese Tabelle ist nur bei unterjähriger Steuerpflicht anwendbar

Bei regelmässig fliessenden Einkünften ist im Einzelfall zu prüfen, ob das umgerechnete satzbestimmende Einkommen nicht höher ausfällt als das Einkommen, welches in 12 Monaten hätte erzielt werden können. Anderenfalls ist das satzbestimmende Einkommen auf ein Jahreseinkommen zu reduzieren.

Beispiel: Ein steuerpflichtiger Rentner stirbt am 6. Juni. Er hat die Rente von Fr. 2'000.– für den Monat Juni vor seinem Todestag erhalten. Die Jahresrente beträgt Fr. 24'000.–. Die Berechnung des satzbestimmenden Einkommens basiert auf der Dauer der Steuerpflicht. Dabei würde ein satzbestimmendes Einkommen von Fr. 27'692.– (Fr. 12'000.– : 156 Tage x 360 Tage) resultieren. Für die Satzbestimmung ist jedoch nur Fr. 24'000.– zu berücksichtigen (12 x Fr. 2'000.–)

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