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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode

Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen

Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen

Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen

Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen

Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen

Erläuterungen zu § 58 - Gewinn

Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns

Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen

Abschreibungen

Normalsätze in Prozenten des Buchwertes gemäss Merkblatt A 1995
Nachholen unterlassener Abschreibungen
Abschreibungen auf Beteiligungen
Abschreibungen auf überbauten Grundstücken
Abschreibungen auf nicht überbauten Grundstücken
Abschreibungen auf Investitionen für Umweltschutz und Energiesparen

Abschreibungen auf zuvor aufgewerteten Aktiven

Abweichend vom Grundsatz der Bilanzierung zu Anschaffungs- oder Herstellkosten sieht Art. 670 OR vor, dass Grundstücke und Beteiligungen zwecks Beseitigung von Verlusten unter bestimmten Voraussetzungen aufgewertet werden dürfen. Die aufgewerteten Grundstücke und Beteiligungen können anschliessend im Rahmen der Normalsätze oder anderer sachgerechter Abschreibungsmodelle erneut abgeschrieben werden, dies jedoch nur, soweit die mit der Aufwertung beseitigten Verluste und Verlustvorträge im Zeitpunkt der erneuten Abschreibung noch verrechenbar gewesen wären (§ 62 bis Abs. 3 StG mit Verweis auf die siebenjährige Verlustverrechnungsperiode gemäss § 65 Abs. 1 StG). Mit dieser auch in Art. 62 DBG verankerten Regelung wird verhindert, dass die zeitliche Begrenzung des Verlustvortrags durch Aufwertung mit nachfolgender Abschreibung umgangen werden kann.

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