Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge
AHV-Renten
Leibrenten, Verpfündungen und Zeitrenten
Allgemeines: Leibrenten, Verpfündungen und Zeitrenten
Abgrenzung von Leibrenten und Risikoversicherungen
Rückkauf von Leibrenten
Zeitrenten
Besteuerung von Leibrenten und Zeitrenten
Besteuerung von Leibrenten | ||
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Art und Form der Leistungen | Kantonssteuer | Direkte Bundessteuer |
A) Leibrenten sowie Einkünfte aus Verpfründung (ab Steuerperiode 2001) [Art der Besteuerung ist umstritten] | ||
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Steuerbar zu 40 % (§ 21 Abs. 3 StG) |
Steuerbar zu 40 % (Art. 22 Abs. 3 DBG) |
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Steuerbar zu 40 % gesondert vom übrigen Einkommen (§ 21 Abs. 3 + 37 StG) |
Steuerbar zu 40 % gesondert vom übrigen Einkommen (Art. 22 Abs. 3 + 38 DBG) |
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Ausbezahlbarer Betrag steuerbar zu 100 % (§ 22 Bst. b + 37 StG) |
Ausbezahlbarer Betrag steuerbar zu 100 % (Art. 23 Bst. b + 38 DBG) |
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Ausbezahlbarer Betrag steuerbar zu 100 % (§ 22 Bst. b + 37 StG) |
Ausbezahlbarer Betrag steuerbar zu 100 % (Art. 23 Bst. b + 38 DBG) |
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Erbschaftssteuer (§ 173 Abs. 3 StG) |
Keine Besteuerung |
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Vermögenssteuer bei rückkaufsfähigen Rentenversicherungen auch während der Rentenlaufzeit (Praxisänderung ab Steuerperiode 2013; vgl. Steuerbuch § 41). | Keine Vermögenssteuer |
B) Zeitrentenversicherung (Besteuerung umstritten) | ||
Periodische Zahlungen | Zinsquote zu 100 % (§ 19 Abs. 1 Bst. a StG) |
Zinsquote zu 100 % (§ 20 Abs. 1 Bst. a DGB) |