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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge

AHV-Renten

Leibrenten, Verpfündungen und Zeitrenten

Allgemeines: Leibrenten, Verpfündungen und Zeitrenten

Abgrenzung von Leibrenten und Risikoversicherungen

Rückkauf von Leibrenten

Zeitrenten

Eine Zeitrente ist im Grunde keine Rentenversicherung, sondern die Auszahlung eines verzinslichen Kapitals in gleichbleibenden Raten. Die Auszahlung setzt sich zusammen aus einer Kapitalquote und einer Zinsquote. Im Gegensatz zur Leibrente ist bei der Zeitrente nur der Zinsertrag, dieser aber zu 100 % steuerbar. Da es sich bei der Zeitrente um einen Auszahlungsmodus handelt, unterliegt das noch vorhandene Zeitrentenkapital der Vermögenssteuer.

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