Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge
AHV-Renten
Leibrenten, Verpfündungen und Zeitrenten
Allgemeines: Leibrenten, Verpfündungen und Zeitrenten
Abgrenzung von Leibrenten und Risikoversicherungen
Rückkauf von Leibrenten
Zeitrenten
Eine Zeitrente ist im Grunde keine Rentenversicherung, sondern die Auszahlung eines verzinslichen Kapitals in gleichbleibenden Raten. Die Auszahlung setzt sich zusammen aus einer Kapitalquote und einer Zinsquote. Im Gegensatz zur Leibrente ist bei der Zeitrente nur der Zinsertrag, dieser aber zu 100 % steuerbar. Da es sich bei der Zeitrente um einen Auszahlungsmodus handelt, unterliegt das noch vorhandene Zeitrentenkapital der Vermögenssteuer.