Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge
AHV-Renten
Leibrenten, Verpfündungen und Zeitrenten
Allgemeines: Leibrenten, Verpfündungen und Zeitrenten
Abgrenzung von Leibrenten und Risikoversicherungen
Rückkauf von Leibrenten
Leibrentenverträge sind oft mit einem Rückkaufsrecht zu Gunsten der versicherten Person ausgestattet. Ein Rentenrückkauf kann sowohl während des Fliessens der Rentenleistung als auch während einer allfälligen Aufschubzeit erfolgen. Der Rückkauf einer Leibrente unterliegt zu 40 % gesondert vom übrigen Einkommen der Jahressteuer nach Art. 38 DGB bzw. § 37 StG.