Umwelt- und Energieförderprogramme
Die Gemeinde Hünenberg setzt sich Klimaschutz und Biodiversität ein und betreibt als Energiestadt eine vorbildliche Rolle in der Energiepolitik. Das Umwelt- und Energiereglement (2023 von der Einwohnergemeindeversammlung verabschiedet) schafft die Grundlage für die Umsetzung von Förderprogrammen, Beratungen und Aktionen rund um Umwelt- und Energiefragen. Ziel ist es, die Umwelt- und Energieziele des Gemeinderats wirksam zu erreichen und die Bevölkerung für nachhaltiges Handeln zu sensibilisieren.
Förderprogramme
Seit 2002 können im Rahmen des Hünenberger Energieförderprogramms Förderbeiträge für nachhaltige Energieprojekte beantragt werden. Seit 2024 gibt es auch ein Förderprogramm für den Umweltbereich. Alle Informationen zu den Förderprogrammen, Beiträgen und Bedingungen finden Sie in der Umwelt- und Energieverordnung respektive im entsprechenden Reglement.
Fördergelder beantragen
Sie möchten Ihr Zuhause neu mit erneuerbaren Energien versorgen oder auf Elektromobilität umsteigen? So können Sie bei der Gemeinde Fördergelder beantragen:
- Gesuch einreichen
min. zwei Wochen vor Beginn eines Projektes Gesuch (Umweltförderprogramm oder Energieförderprogramm) bei der Gemeinde einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Gemeinde erhalten Sie eine Zusage mit den zu erwartenden Förderbeitrag. - Realisierung melden
Fertigstellung des Projektes an die Gemeinde melden - Abnahme und Auszahlung
Der Unterstützungsbeitrag wird nach erfolgreicher Projektabnahme durch die Gemeinde ausbezahlt.
Detaillierter Gesuchablauf und allgemeine Bedingungen im Gesuch Umweltförderprogramm resp. Gesuch Energieförderprogramm.