Teilfestlegung Gewässerraum
Raum für Gewässer sichern
Die eidgenössische Gesetzgebung verlangt eine Festlegung von Gewässerräumen für alle Gewässer in Hünenberg innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets. Diese Gewässerräume stellen sicher, dass die Gewässer ihre ökologischen Funktionen erfüllen können und der Schutz vor Hochwasser sowie die Erholungs- und Wasserkraftnutzung
gewährleistet sind. Ein Gewässerraum bei eingedolten Gewässern bedeutet nicht automatisch deren Öffnung, ermöglicht diese aber. Im öffentlichen Interesse liegende, standortgebundene Anlagen wie Fuss- und Wanderwege bleiben im Gewässerraum weiterhin möglich. Ein Gewässerschutz besteht zu einem grossen Teil bereits heute. Neu muss dieser im
Zonenplan als Raumsicherung festgelegt werden.
Weiteres Vorgehen nach der Annahme an der Urnenabstimmung
Die Hünenberger Stimmbevölkerung hat die Teilfestlegung des Gewässerraums am 28. September 2025 angenommen. Nach Annahme der Teilfestlegung des Gewässerraums wurde diese dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt und während 30 Tagen vom 9. Oktober bis 7. November 2025 öffentlich aufgelegt. Während der 20-tägigen Beschwerdefrist wurden beim Regierungsrat Beschwerden erhoben. Über die Beschwerden wird der Regierungsrat entscheiden. Folglich ist die Teilfestlegung des Gewässerraums noch nicht in Kraft getreten.
Weiteres Vorgehen Teilfestlegung des Gewässerraums von Reuss und Binnenkanal
Die Vorbereitungen zur Festlegung des Gewässerraums von Reuss und Binnenkanal laufen. Diese Festlegung ist u.a. von der Reussdammsanierung abhängig. Zudem sind verschiedene Interessengruppen und Behörden involviert, was umfangreiche Absprachen benötigt. Über das weitere Vorgehen wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.