Bürgerrecht für SchweizerInnen
Schweizer BürgerInnen können das Menzinger Bürgerrecht erwerben, wenn sie mindestens 5 Jahre im Kanton Zug gewohnt haben, wovon das letzte Jahr ununterbrochen in der Gemeinde Menzingen.
Gemäss kantonalem Bürgerrechtsgesetz können Schweizer Bürger und Bürgerinnen das Gemeindebürgerrecht von Menzingen erwerben.
Weitere Informationen der Direktion des Innern des Kantons Zug, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst