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Bürgergemeinde

Die Bürgergemeinde Menzingen ist eine der 11 Bürgergemeinden des Kantons Zug.
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Die Bürgergemeinde Menzingen
Im Gegensatz zu anderen Kantonen weist der Kanton Zug noch heute eine Vielfalt von Gemeindeformen auf. So hat Menzingen neben der Einwohner- und Kirchgemeinde auch eine Bürgergemeinde. Die Bürgergemeinde Menzingen ist eine der 11 Bürgergemeinden des Kantons Zug.

  • Der Einwohnergemeinde unterliegen sämtliche Anliegen der Ortsansässigen. Stimmberechtigt sind die Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in Menzingen wohnen.
  • Der Bürgergemeinde gehören alle Menzinger Bürgerinnen und Bürger an. Stimmberechtigt sind alle Menzinger Bürgerinnen und Bürger, die im Kanton Zug wohnen.


Aufgaben der Bürgergemeinde

Zur Bürgergemeinde gehören laut Gemeindegesetz alle in einer Gemeinde heimatberechtigten Personen. Sie widmet sich folgenden Aufgaben:

Die Bürgergemeinde kann zur Deckung des Aufwandes von den im Kanton wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern Steuern erheben. Der Steuerfuss ist auf 2.5 % des kantonalen Einheitsansatzes auf Einkommen und Vermögen festgesetzt. Auf den Steuerfuss von 2.5 % wird ein Rabatt von 0.5 % des Einheitssatzes gewährt, was einem Steuerfuss von 2.0 % entspricht. 


Bürgerversammlung

Das höchste Organ der Bürgergemeinde ist die Versammlung aller Bürger/Innen. Zudem treten die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger alle vier Jahre im Herbst zur Wahlbürgerversammlung zusammen, um die Mitglieder des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission, den Bürgerpräsidenten und den Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission zu wählen.

Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechts steuerpflichtigen (§ 27 der Kantonsverfassung) stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.


Gemeindeordnung
Gemäss § 3 Abs. 2 des Gemeindegesetzes (in der seit August 2013 geltenden Fassung) haben alle Gemeinden, die für ihre Organisation und für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Gemeindeordnungen, Organisationsbeschlüsse oder Statuten zu erlassen und darüber hinaus ihre Aufgabenerledigung in Reglementen zu regeln. Die Gemeindeordnung ist sozusagen die Verfassung der Bürgergemeinde. Sie regelt die Organisation sowie die Zuständigkeiten und Kompetenzen der einzelnen gemeindlichen Organe und Behörden. Sie legitimiert zudem das Handeln der gemeindlichen Instanzen. Für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger liegt der Wert der Gemeindeordnung darin, dass sie sich an einer einheitlichen und übersichtlichen Grundordnung orientieren können. (Gemeindeordnung: s. Reglemente Downloads)

Reglemente Downloads

Reglemente Downloads
Typ Titel
Dienst- und Besoldungsreglement.pdf
Gemeindeordnung.pdf

Weitere Informationen

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