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Bürgerrecht

Der Bürgerrat prüft Einbürgerungsgesuche und entscheidet über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts.

Das Menzinger Bürgerrecht

Zu einer der wichtigsten Aufgaben der Bürgergemeinde gehört die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Je nachdem, ob Sie SchweizerIn oder AusländerIn sind, dauert das Verfahren zwischen zwei Monaten und zwei Jahren.

Der Bürgerrat prüft, ob die gesetzlichen Grundlagen für eine Einbürgerung gegeben sind. Diese sind:

  • vertraut sein mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten
  • kennen der mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten und der Wille, diese auch zu beachten
  • genügende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Behörden und Mitbürgern
  • geordnete persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse

Anforderungen für ausländische BürgerInnen

Anforderungen für Schweizer BürgerInnen

 

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