Verzicht auf das Bürgerrecht
Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürger, die das Bürgerrecht eines anderen Kantons oder verschiedener Zuger Gemeinden besitzen, werden auf Begehren unentgeltlich aus dem Kantonsbürgerrecht oder aus Gemeindebürgerrechten entlassen.
Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürger, die das Bürgerrecht eines anderen Kantons oder verschiedener Zuger Gemeinden besitzen, werden auf Begehren unentgeltlich aus dem Kantonsbürgerrecht oder aus Gemeindebürgerrechten entlassen.
Weitere Informationen der Direktion des Innern des Kantons Zug, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst