Anerkennung
Für die Anerkennung eines Kindes ist das Zivilstandsamt zuständig. Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt eines Kindes bei jedem Zivilstandsamt der Schweiz vorgenommen werden.
Die Gemeinde Menzingen gehört zum Zivilstandsamt Kreis Baar. Dieses erteilt Ihnen unter Telefon +41 41 769 01 30 gerne Auskunft darüber, welche Papiere Sie, auf Ihren persönlichen Fall zugeschnitten, vor der Anerkennung beim entsprechenden Zivilstandsamt abgeben müssen.
Typ | Titel | Bearbeitet | Dokumentart |
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Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem Zivilstandsamt in der Schweiz | 11.01.2018 | Merkblatt | |
Merkblatt über die Kindesanerkennung in der Schweiz | 11.01.2018 | Merkblatt |