Geburten
Hausgeburten sind dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt zu melden.
Hausgeburten sind innerhalb von drei Tagen dem Zivilstandsamt in Baar zu melden. Bei Spitalgeburten erfolgt die Meldung automatisch durch das betreffende Spital an das Zivilstandsamt des Geburtsortes.
Weitere Informationen über das Zivilstandsamt.