Neues Energiegesetz tritt am 1. Februar in Kraft
Das neue Energiegesetz des Kantons Zug und die dazugehörende Verordnung treten am 1. Februar 2024 in Kraft. Neu müssen Bauten beim Ersatz der Heizung mindestens 20 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken oder die Energieeffizienz in diesem Umfang erhöhen. Dies ist fortschrittlicher als die Vorgaben der MuKEn 14, welche ansonsten die Basis des Gesetzes bilden. Für die Bauherrschaften und die Planenden gibt es einige weitere Neuerungen zu beachten.
Weiter Informationen finden Sie unter: Energieberatung — Einwohnergemeinde Menzingen (zg.ch)