Prämienverbilligung IPV
Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung (IPV).
Prämienverbilligung 2025
Die Anträge für die Prämienverbilligung 2025 werden ab dem 23. Januar 2025 verschickt. Sollten Sie bis Mitte Februar 2025 kein Schreiben per Post erhalten haben, können Sie auf der Website www.akzug.ch/ipv einen Online-Antrag ausfüllen. Bitte legen Sie die verlangten Dokumente bei. Neutrale Formulare liegen auch bei der Einwohnerkontrolle auf.
Alle Anträge müssen bis am 30. April 2025 eingereicht werden.