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Gültige Stimmabgabe

Gültige briefliche Stimmabgabe an Abstimmungs- und Wahlsonntagen

Gültige Stimmabgabe an Abstimmungs- und Wahlsonntagen

Die Abstimmungsunterlagen werden bei Abstimmungen spätestens in der viertletzten Woche vor dem Abstimmungssonntag versendet. Damit Ihre Stimme bei der Auszählung berücksichtig werden kann, sind bei der Stimmabgabe einige Punkte zu beachten.

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Stimmcouvert kontrollieren

1. Kontrollieren Sie, ob es sich um Ihr eigenes Abstimmungscouvert handelt.

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Stimmcouvert öffnen

2. Öffnen Sie den Umschlag an der markierten Stelle, in dem Sie die Lasche schräg nach unten ziehen.

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Stimmmaterial kontrollieren

3. Kontrollieren Sie, ob Sie alle Unterlagen (Stimmrechtsausweis, Informationsbroschüren, Abstimmungszettel, grünes Stimmzettelcouvert) erhalten haben.

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Stimmzettel ausfüllen

4. Füllen Sie die Stimmzettel handschriftlich mit Ihrer Stimme (Ja; Nein) aus. Bitte kennzeichnen Sie diesen nicht (bspw. Unterschrift, Kürzel, Kommentar, etc.) – eine Kennzeichnung des Stimmzettels führt zu Ungültigkeit der Stimmabgabe.

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Stimmzettel ins Stimmzettelcouvert legen

5. Legen Sie alle Stimm- und/oder Wahlzettel (eidgenössische, kantonale und gemeindliche Vorlagen) in das grüne Couvert und verschliessen Sie dieses. Bitte kennzeichnen Sie diesen nicht – eine Kennzeichnung des Stimmzettelcouverts führt zu Ungültigkeit der Stimmabgabe.

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Stimmrechtsausweis unterschreiben

6. Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis – ohne Ihre Unterschrift kann Ihre Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.

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Einpacken der Unterlagen

7. Legen Sie das grüne Stimmzettelcouvert und Ihren Stimmrechtsausweis in das graue Rücksendecouvert und verschliessen Sie dieses.

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Unterlagen zurücksenden

8. Senden Sie die Stimmunterlagen in dem grauen Rücksendecouvert an die Gemeinde zurück oder werfen Sie dieses in den Gemeindebriefkasten vor dem Zentrum Dorfmatt.

Hinweis: Stimmunterlagen, die nicht bis 10.00 Uhr am Abstimmungs- oder Wahlsonntag mit dem amtlichen Couvert retourniert werden, sind ungültig und können für die Auszählung nicht berücksichtigt werden. Benötigen Sie neue Stimmunterlagen, können Sie diese auf der Gemeinde beziehen.

Bei Fragen zur gültigen Stimmabgabe steht Ihnen die Abteilung Stabstellen Präsidiales (041 798 18 64 / info@rischrotkreuz.ch) gerne zur Verfügung.

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