Gültige Stimmabgabe
Gültige briefliche Stimmabgabe an Abstimmungs- und Wahlsonntagen
Hinweis: Stimmunterlagen, die nicht bis 10.00 Uhr am Abstimmungs- oder Wahlsonntag mit dem amtlichen Couvert retourniert werden, sind ungültig und können für die Auszählung nicht berücksichtigt werden. Benötigen Sie neue Stimmunterlagen, können Sie diese auf der Gemeinde beziehen.
Bei Fragen zur gültigen Stimmabgabe steht Ihnen die Abteilung Stabstellen Präsidiales (041 798 18 64 / info@rischrotkreuz.ch) gerne zur Verfügung.