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2023

2023

Weitere Informationen: Detailkonti

Ergebnisse Gemeindeversammlung

Traktanden Resultat
1. Protokoll ­der ­Einwohner­gemeindeversammlung ­vom ­5. ­Juni­ 2023 genehmigt
2.  Budget ­2024 genehmigt
3.  Finanzplan­ 2024 ­– ­2028 genehmigt
4.  Totalrevision­ Personalreglement genehmigt
5.  Fernwärmeanschluss Oberstufenschulhäuser genehmigt
6.  Unterflurcontainer ­(UFC) ­für­ Hauskehricht genehmigt
7.  Interpellation ­der­ Grünen ­Risch-Rotkreuz­ mit­ Fragen­ zur­ Beendigung des Angebots­ für Gemeindetageskarten Die Interpellation wurde beantwortet.
8.  Interpellation­ der­ SVP ­Risch-Rotkreuz ­in­ Sachen ­Anpassung ­der ­Preise der Badi­ Rotkreuz­ für Einheimische­ und ­Auswärtige ab ­Saison ­2024 Die Interpellation wurde beantwortet.
9.  Interpellation ­der ­FDP­ Risch-Rotkreuz­ betreffend ­Treffpunkte ­für ­alle Generationen ­– Räume­ mit Lebensqualität ­– Kinderspielplätze Die Interpellation wurde beantwortet.
Anwesende Stimmberechtigte: 180 Ende: 21.07

Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2023

Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2023
Typ Titel
Botschaft vom 05.06.2023
Interpellation Die Mitte_Wohnraumstrategie

Weitere Informationen: Detailkonti

Ergebnisse Gemeindeversammlung

Traktanden Resultat
1.  Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. März 2023 genehmigt
2.  Rechnung 2022 genehmigt
3.  Rahmenkredit für den Unterhalt und den Ausbau des gemeindlichen Abwassernetzes (Projekt Nr. 140) genehmigt
4.  Rahmenkredit für die Umsetzung der zweiten Etappe des Gesamtverkehrskonzepts (Projekt Nr. 133) genehmigt
5. Interpellation Die Mitte Risch-Rotkreuz in Sachen Wohnraumstrategie und Verfügbarkeit von bezahlbaren Mietwohnungen für Rischer Jugendliche Die Interpellation wurde beantwortet.
Anwesende Stimmberechtigte: 131 Ende: 20.00

Gemeindeversammlung vom 30. März 2023

Gemeindeversammlung vom 30. März 2023
Typ Titel
Botschaft vom 30.03.2023

Weitere Unterlagen zur Zentrumsgestaltung finden Sie hier.

Ergebnisse Gemeindeversammlung

Traktanden Resultat

1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2022

genehmigt

2. Bebauungsplan Dorfmatt und Bahnhof Süd

2.1 Der Bebauungsplan Dorfmatt und Bahnhof Süd (Anhänge 1 und 2) unter Kenntnisnahme der
Einwendungen mit
404 ja zu 39 nein genehmigt
2.2 Die Änderung des Bebauungsplans 2010 Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd (Anhang 3)  genehmigt
2.3 Die Änderung der Bauordnung und des Zonenplans (Anhänge 4 und 5) genehmigt

3. Planungskredite Zentrumsgestaltung

  • Der Änderungsantrag von Matthias Ebneter zum Planungskredit für den Neubau Dorfmatt, wonach die Genehmigung des Kredits mit der Auflage verbunden wird, dass im Rahmen der Planung, Projektierung und Ausarbeitung des Bauprojekts ausdrücklich auch Lösungen zu den Themen Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und bezahlbares Wohnen entwickelt werden sollen.
 abgelehnt

3.1 Für die Planung und Projektierung bis und mit der Ausarbeitung eines Bauprojektes für den Neubau des Zentrums Dorfmatt, die Neugestaltung des Dorfmattplatzes sowie den Neubau eines Bushofs wird ein Objektkredit zulasten der Investitionsrechnung von 4.8 Millionen Franken (inkl. MwSt.) genehmigt. Massgebend ist der Zentralschweizer Baukostenindex. 

genehmigt

3.2 Für die Planung und Projektierung bis und mit der Ausarbeitung eines Bauprojektes für den Neubau des Sportparkgebäudes, die Erweiterung und Weiterentwicklung des Sportparks sowie den Neubau des Gebäudes für Freibadinfrastruktur wird einem Objektkredit zulasten der Investitionsrechnung von 1.9 Millionen Franken (inkl. MwSt.) zugestimmt. Massgebend ist der Zentralschweizer Baukostenindex.

genehmigt

4. Landverkauf an den Kanton

Der Gemeinderat wird ermächtigt, dem Kanton Zug eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 714 zu verkaufen. Der Gemeinderat wird bevollmächtigt, den Kaufvertrag abzuschliessen und zu vollziehen. Die folgend aufgeführten Bedingungen sind kumulativ erfüllt:

  1. Die Gemeinde verkauft ab der Parzelle 714 eine Fläche von maximal 6'100 m² an den Kanton Zug.
  2. Der Verkaufspreis beträgt 400 Franken/m².
  3. Die Gemeinde Risch übernimmt allfällige Ausgaben für die Sanierung der Altlasten. Ebenfalls gehen die Rückbauausgaben des Sportparkgebäudes zulasten der Gemeinde Risch.
  4. Über die gemeinsame Nutzung der künftigen Infrastruktur wird der Gemeinderat Risch und die Baudirektion des Kantons Zug eine Vereinbarung unterzeichnen. Diese Vereinbarung ist eine Voraussetzung für den Abschluss des Kaufvertrages.
  5. Wenn der Baubeginn für die Kantonsschule bis 31.12.2038 nicht erfolgt ist, kann das Landstück von der Gemeinde zu den gleichen Bedingungen wieder zurückgekauft werden.
genehmigt
Anwesende Stimmberechtigte: 479 Ende: 22.38

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