Erneuerung Konzessionsvertrag Wasserversorgung
Projektbeschreibung
Der bisherige Konzessionsvertrag vom 9. Juni 2011 zwischen der Wassergenossenschaft Rotkreuz WGR und der Gemeinde Risch in Sachen Trinkwasserversorgung hat sich bewährt, muss jedoch aufgrund neuer Rahmenbedingungen überarbeitet werden.
Was wird gemacht
Die Gemeinde Risch aktualisiert den Konzessionsvertrag mit der Wassergenossenschaft Rotkreuz (WGR), um eine nachhaltige Trinkwasserversorgung durch ein verursachergerechtes Tarifzonenmodell und verstärkte Aufsichtsrechte des Gemeinderats sicherzustellen.
Der neue, auf 20 Jahre ausgelegte Vertrag integriert ein Wasserversorgungsreglement und ersetzt die bisherige Bemessung der Anschlussgebühren nach Gebäudeversicherungswert. Der neue Vertragsschluss schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die WGR Wasserversorgung.
Downloads
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| neue Statuten | 01.04.2026 | |
| neue Wasserversorgungsverordnung der WGR | 01.04.2026 | |
| neues Wasserversorgungsreglement der WGR | 01.04.2026 | |
| Synopse zum Konzessionsvertrag | 01.04.2026 |