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1. öffentliche Auflage BBP ordentliches Verfahren

1. öffentliche Auflage BBP ordentliches Verfahren

Nach der Vorprüfung beim Kanton wird das bereinigte Geschäft der Überführung der ordentlichen Bebauungspläne im ordentlichen Verfahren während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage erfolgt vom 04.12.2025 bis am 02.01.2026. Die Unterlagen sind in gedruckter Form auf der Gemeindeverwaltung (Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz) im EG einsehbar. Während dieser Zeit können schriftliche Einwendungen an den Gemeinderat gestellt werden (Art. 39 PBG Kanton Zug).

Danach handelt der Gemeinderat die Einwendungen mit den betroffenen Personen ab und bereinigt das Planungsgeschäft, bevor es vor die Gemeindebevölkerung getragen wird.

Die Gemeinde stimmt über die Überführung des ordentlichen Bebauungsplans im ordentlichen Verfahren und die Anträge des Gemeinderates in Kenntnis der Einwendungen und der Vorbehalte der Baudirektion ab (Art. 39 Abs. 4 PBG Kanton Zug). Mit der Abstimmung sind die Einwendungen erledigt. Nach der Abstimmung wird die Ortsplanungsrevision durch die Kantonale Baudirektion genehmigt.

Bei der Überführung handelt es sich um folgenden Bebauungsplan:

  • BBP Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd

Verbindliche Dokumente

Verbindliche Dokumente
Typ Titel Bearbeitet
BBP Geschäftsdorfkern Süd 03.12.2025
BBP Geschäftsdorfkern Süd Anpassung Bestimmungen Synopse 03.12.2025

Orientierende Dokumente

Orientierende Dokumente
Typ Titel Bearbeitet
BBP Geschäftsdorfkern Süd Planungsbericht 03.12.2025
BBP Geschäftsdorfkern Süd Vorprüfungsbericht 03.12.2025

Weiterführende Dokumente

Weiterführende Dokumente
Typ Titel Bearbeitet
alter BBP Geschäftsdorfkern Süd 10.12.2025
alter BBP Geschäftsdorfkern Süd Planungsbericht 11.01.2010 10.12.2025
alter BBP Geschäftsdorfkern Süd Planungsbericht 26.02.2021 10.12.2025

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