1. öffentliche Auflage BBP ordentliches Verfahren
Nach der Vorprüfung beim Kanton wird das bereinigte Geschäft der Überführung der ordentlichen Bebauungspläne im ordentlichen Verfahren während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage erfolgt vom 04.12.2025 bis am 02.01.2026. Die Unterlagen sind in gedruckter Form auf der Gemeindeverwaltung (Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz) im EG einsehbar. Während dieser Zeit können schriftliche Einwendungen an den Gemeinderat gestellt werden (Art. 39 PBG Kanton Zug).
Danach handelt der Gemeinderat die Einwendungen mit den betroffenen Personen ab und bereinigt das Planungsgeschäft, bevor es vor die Gemeindebevölkerung getragen wird.
Die Gemeinde stimmt über die Überführung des ordentlichen Bebauungsplans im ordentlichen Verfahren und die Anträge des Gemeinderates in Kenntnis der Einwendungen und der Vorbehalte der Baudirektion ab (Art. 39 Abs. 4 PBG Kanton Zug). Mit der Abstimmung sind die Einwendungen erledigt. Nach der Abstimmung wird die Ortsplanungsrevision durch die Kantonale Baudirektion genehmigt.
Bei der Überführung handelt es sich um folgenden Bebauungsplan:
- BBP Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd
Verbindliche Dokumente
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| BBP Geschäftsdorfkern Süd | 03.12.2025 | |
| BBP Geschäftsdorfkern Süd Anpassung Bestimmungen Synopse | 03.12.2025 |
Orientierende Dokumente
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| BBP Geschäftsdorfkern Süd Planungsbericht | 03.12.2025 | |
| BBP Geschäftsdorfkern Süd Vorprüfungsbericht | 03.12.2025 |
Weiterführende Dokumente
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| alter BBP Geschäftsdorfkern Süd | 10.12.2025 | |
| alter BBP Geschäftsdorfkern Süd Planungsbericht 11.01.2010 | 10.12.2025 | |
| alter BBP Geschäftsdorfkern Süd Planungsbericht 26.02.2021 | 10.12.2025 |