Überführung Bebauungspläne
Die Bebauungspläne der Gemeinde Risch, welche nach altem Recht (vor PBG-Revision) bestehen, müssen im Rahmen der Ortsplanungsrevision an das neue Recht überführt werden. Die Ortsplanungsrevision 2025 wurde von der Bevölkerung am 30. November 2025 beschlossen. Nachgelagert folgt die Überführung der Bebauungspläne. Die Überführung der ordentlichen Bebauungspläne im einfachen Verfahren, welche keine materiellen Anpassungen erfahren, wurden bereits vom Gemeinderat genehmigt und liegen dem Kanton aktuell zur Genehmigung vor. Da der Bebauungsplan «Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd» ein ordentlicher Bebauungsplan ist, welcher formell und materiell angepasst werden soll, muss er im ordentlichen Verfahren von der Gemeindeversammlung beschlossen werden.
Der Beschluss durch die Gemeindeversammlung findet am 01. Juni 2026 statt. Die Unterlagen dazu sind folgend aufgeschaltet.
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 01. Juni 2026 ist hier zu finden.
Verbindliche Dokumente
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Bebauungsplan Geschäftsdorfkern Süd | 30.03.2026 |
Orientierende Dokumente
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Kantonaler Vorprüfungsbericht | 30.03.2026 | |
| Raumplanungsbericht BBP Geschäftsdorfkern Süd | 30.03.2026 | |
| Synopse der Bestimmungen BBP Geschäftsdorfkern Süd | 30.03.2026 |
Weiterführende Dokumente
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Alter Planungsbericht zur 1. Änderung des BBP | 30.03.2026 | |
| Alter Planungsbericht zur 2. Änderung des BBP | 30.03.2026 | |
| Heute rechtskräftiger BBP Geschäftsdorfkern Süd | 30.03.2026 |