Navigieren auf Risch

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Mitteilungen
  • Absolutes Feuerverbot aufgehoben - Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen
20.08.2018

Absolutes Feuerverbot aufgehoben - Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen

20.08.2018
Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Zug etwas entschärft hat. Das absolute Feuerverbot vom 30. Juli 2018 wird deshalb aufgehoben. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen und beim Feuern im Freien ist weiterhin grosse Vorsicht geboten.

Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Zug etwas entschärft hat. Das absolute Feuerverbot vom 30. Juli 2018 wird deshalb aufgehoben. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen und beim Feuern im Freien ist weiterhin grosse Vorsicht geboten.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer leichten Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Dies ermöglicht, die Gefahrenstufe von «sehr gross» auf «gross» zu reduzieren. Die Böden - insbesondere die Waldböden - wurden jedoch nur oberflächlich befeuchtet und das dürre Gras und das bereits gefallene Laub werden beim erwarteten Sonnenschein der nächsten Tage schnell austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörpers Brände entstehen.

Weiterhin bleibt es untersagt, im Wald und in Waldesnähe (d.h. wenn der Abstand weniger als 200 Meter beträgt) Feuer zu entfachen, Feuerwerke abzubrennen, Himmelslaternen steigen zu lassen oder Raucherwaren wegzuwerfen.

Das Grillieren in Gärten und auf Balkonen in den Siedlungsgebieten ist unabhängig vom Abstand zum Wald wieder erlaubt. Ausserhalb von Siedlungsgebieten sind in Waldesnähe nur Gasgrills auf befestigten Unterlagen vom Feuerverbot ausgenommen.

Auch an Stellen wo das Feuerverbot nicht gilt, sind folgende Vorsichtsmassnahmen in jedem Fall einzuhalten:

- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen

- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten

- Funkenwurf sofort löschen

- Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen

- Bei starkem oder böigem Wind auf Feuer verzichten

Die Gebäudeversicherung Zug wird in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald und Wild die Situation weiter beobachten und allfällige Veränderungen der Gefahrenstufe mitteilen.

Kontakt
Martin Ziegler
Leiter Abteilung Schutzwald, Waldbiodiversität und Naturgefahren
Amt für Wald und Wild, +41 79 507 24 63, martin.ziegler@zg.ch

Marco Cervini
stv. Feuerwehrinspektor Gebäudeversicherung Zug, + 41 41 726 90 90, marco.cervini@zg.ch

Weitere Informationen

Aktuell RSS abonnieren

Fusszeile