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07.07.2021

Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist bei der Gemeinde Risch gewährleistet

07.07.2021

Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist bei der Gemeinde Risch gewährleistet

07.07.2021

Die im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG), festgeschriebene Lohngleichheitsanalyse und deren Überprüfung wurde für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Risch durchgeführt und von einer Revisionsstelle unabhängig überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gewährleistet ist und keine unerklärten Lohndifferenzen bestehen.

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