Durchführung der Rechnungsgemeindeversammlungen in den Zuger Einwohnergemeinden
Der Bundesrat hat am 29. April 2020 das weitere Vorgehen in Zusammenhang mit der Lockerung der Massnahmen gegen die Ausbreitung des neuen Coronavirus (Covid-19) kommuniziert. Dabei hat er bekannt gegeben, dass er am 27. Mai 2020 über die Beibehaltung, Einschränkung oder Aufhebung des aktuell geltenden Versammlungsverbots orientieren wird.
Die Zuger Einwohnergemeinden führen traditionell ihre Rechnungsgemeindeversammlungen überwiegend im Juni durch. Aufgrund des Umstands, dass erst Ende Mai 2020 feststehen wird, ob die Gemeindeversammlungen durchgeführt werden können, ist auch bei einer Aufhebung des Versammlungsverbots eine Durchführung vor den Sommerferien 2020 kaum möglich. Dies, weil die Gemeindeversammlungen 20 Tage im Voraus öffentlich im Amtsblatt publiziert werden müssen und der Druck sowie Versand der Gemeindeversammlungsbotschaften einige Tage in Anspruch nehmen. Die Finanzdirektion hat den Zuger Gemeinden gegenüber mitgeteilt, dass sie nicht auf die Frist von Ende Juni zur Einreichung der Jahresrechnungen besteht.
Die Zuger Einwohnergemeinden werden und dürfen die Rechnungsabschlüsse 2019 entweder an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung nach den Sommerferien oder zusammen mit dem Budget 2021 im Herbst/Winter 2020 genehmigen lassen. Die Zuger Einwohnergemeinden werden die Rechnungsabschlüsse wie folgt genehmigen lassen:
Gemeinde |
Datum Gemeindeversammlung Genehmigung Jahresabschluss 2019 |
Oberägeri |
7. September 2020* |
Unterägeri |
14. Dezember 2020 |
Menzingen |
25. November 2020 |
Cham |
14. September 2020* |
Hünenberg |
14. Dezember 2020 |
Steinhausen |
3. September 2020* |
Risch |
9. September 2020* |
Walchwil |
22. September 2020* |
Neuheim |
15. Dezember 2020 |
Anmerkung: * ausserordentliche Gemeindeversammlung
In Baar steht der Entscheid betreffend Durchführung der Rechnungsgemeindeversammlung noch aus. In der Stadt Zug wird die Jahresrechnung 2019 vom Grossen Gemeinderat (Stadtparlament) abgenommen.
Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung:
Peter Hausherr, Vorsitzender der GPK, Tel. 041 798 18 66