Navigieren auf Risch

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Mitteilungen
  • Gemeindeordnung und Geschäftsordnung des Gemeinderats treten am 1. Januar 2020 in Kraft
01.01.2020

Gemeindeordnung und Geschäftsordnung des Gemeinderats treten am 1. Januar 2020 in Kraft

01.01.2020
An der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Risch mit 2'185 Ja gegen 351 Nein die neue Gemeindeordnung angenommen. Die Direktion des Innern hat ihre Zustimmung zur Gemeindeordnung Mitte Juni 2019 erteilt. Im Vorfeld zur Abstimmung wurde kommuniziert, dass die neue Gemeindeordnung per Anfang 2020 in Kraft treten soll, was der Gemeinderat mit Beschluss vom 3. Dezember 2019 vollzogen hat. "Damit haben wir die Verpflichtung, die sich aus § 3 Abs. 2 des Gemeindegesetzes ergibt, erfüllt", erklärt Peter Hausherr, der bei der Erarbeitung der Gemeindeordnung als Auftraggeber amtete.

An der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Risch mit 2'185 Ja gegen 351 Nein die neue Gemeindeordnung angenommen. Die Direktion des Innern hat ihre Zustimmung zur Gemeindeordnung Mitte Juni 2019 erteilt. Im Vorfeld zur Abstimmung wurde kommuniziert, dass die neue Gemeindeordnung per Anfang 2020 in Kraft treten soll, was der Gemeinderat mit Beschluss vom 3. Dezember 2019 vollzogen hat. "Damit haben wir die Verpflichtung, die sich aus § 3 Abs. 2 des Gemeindegesetzes ergibt, erfüllt", erklärt Peter Hausherr, der bei der Erarbeitung der Gemeindeordnung als Auftraggeber amtete.

In Art. 8 der Gemeindeordnung wird der Schwellenwert, ab welchem neue Ausgaben der Ge-meindeversammlung mit separaten Traktandum beantragt werden, angepasst. Der Schwel-lenwert wird für einmalige, neue Ausgaben von bisher 100'000 auf neu 250'000 Franken und für neue wiederkehrende Ausgaben von bisher 30'000 auf neu 50'000 Franken erhöht. Die bisherigen Schwellenwerte wurden im Jahr 1982 festgesetzt. Peter Hausherr meint dazu: "Im Rahmen der neuen Gemeindeordnung werden die Kompetenzen angemessen verändert, so dass sie der Entwicklung der Gemeinde Risch und auch im Vergleich mit den anderen Zuger Gemeinden angepasst sind".

Neben der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat per 1. Januar 2020 ebenfalls eine neue Geschäftsordnung erstellt. Diese ist auf die Gemeindeordnung abgestimmt und hält Regelun-gen fest, welche nicht schon in übergeordnetem Recht enthalten sind. Neu ist in der Ge-schäftsordnung die organisatorische Gliederung der Gemeindeverwaltung abgebildet.

Link auf Rechtssammlung

Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:
Peter Hausherr, Gemeindepräsident, Tel. 041 798 18 66

Weitere Informationen

Aktuell RSS abonnieren

Fusszeile