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19.05.2022

Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022

19.05.2022
Die nächste Gemeindeversammlung der Gemeinde Risch findet am Montag, 13. Juni 2022 um 19.30 Uhr im Saal Dorfmatt statt. Die Botschaft für die Gemeindeversammlung wird den Rischer Haushaltungen um den Freitag, 20. Mai 2022 zugestellt. Der Gemeindeversammlung werden insgesamt sieben Traktanden vorgelegt.
Rechnung 2021
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Die nächste Gemeindeversammlung der Gemeinde Risch findet am Montag, 13. Juni 2022 um 19.30 Uhr im Saal Dorfmatt statt. Die Botschaft für die Gemeindeversammlung wird den Rischer Haushaltungen um den Freitag, 20. Mai 2022 zugestellt. Der Gemeindeversammlung werden insgesamt sieben Traktanden vorgelegt.

 

1.    Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2021

2.    Rechnung 2021

3.    Totalrevision Hundereglement

4.    Hochwasserschutz und Renaturierung Reussschachen

5.    Energielieferung für die Schulhäuser 1, 2, 3 und 5 auf der Schulanlage Waldegg

6.    Wettbewerbs- und Projektierungskredit für einen Neubau des Werk- und Ökihofs

7.    Interpellation der SVP Risch-Rotkreuz betreffend barrierefreie Rollstuhlzugänglichkeit im Sijentalwald

 

Die Rechnung 2021 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 10.8 Millionen Franken ab. Budgetiert wurde ein Überschuss von 112‘300 Franken. Die erfreuliche Abweichung ergibt sich aus deutlich höheren Steuererträgen von rund 9.2 Millionen Franken bei den juristischen Personen, den übrigen Steuern, aber insbesondere auch bei den natürlichen Personen, wo alleine Mehrerträge von knapp fünf Millionen Franken verzeichnet werden konnten. Dabei spielten Steuern aus Vorjahren eine wesentliche Rolle. Auf der Aufwandsseite resultiert im Jahresabschluss 2021 eine Unterschreitung von insgesamt 1.4 Millionen Franken, was überwiegend auf den Sach- und übrigen Betriebsaufwand und den Personalaufwand zurückzuführen ist. Der Überschuss soll dazu verwendet werden, die Reserve für zukünftige Abschreibungen um acht Millionen Franken sowie das übrige Eigenkapital um zwei Millionen Franken zu erhöhen. Der restliche Überschuss von knapp 800‘000 Franken wird für Zusatzabschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen eingesetzt.

Mit Traktandum Nr. 3 wird Ihnen ein neues Hundereglement unterbreitet. Das aktuell gültige Reglement stammt aus dem Jahr 1982. Es weist viele Regelungen auf, die in der Zwischenzeit mit dem Recht des Bundes und des Kantons in Widerspruch stehen und deshalb nicht mehr angewendet werden dürfen. Für die Ausarbeitung des neuen Hundereglements wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Hundehalterinnen und Hundehalter, der Jagd, der Landwirtschaft und der Gemeindeverwaltung eingesetzt. Das neue Reglement lehnt sich an das Musterreglement an, das die Zuger Gemeinden erarbeitet haben. Es beschränkt sich bewusst auf diejenigen Regelungsbereiche, die in der Kompetenz der Gemeinde stehen, und verzichtet auf Wiederholungen von höherrangigem Recht.

Mit dem vierten Traktandum wird ein Objektkredit für die Erhöhung des Reussdamms im Reussschachen sowie für Renaturierungen vorgelegt. Die Erhöhung des Reussdamms drängt sich auf, um die Grundwasserfassung im Reussschachen zusätzlich vor Hochwasserereignissen zu schützen. Gleichzeitig mit der Erhöhung wird auch ein ökologisches Renaturierungsprojekt umgesetzt. Hierzu ist vorgesehen, den Reussdamm weiter nach Osten zu verschieben und eine kleine Flussinsel zu schaffen, von der die für Flussufer typische Flora und Fauna profitieren kann. Das Vorhaben wird vom Bund, dem Kanton und der Wassergenossenschaft Rotkreuz und Umgebung (WGR) mitgetragen und mitfinanziert. Gesamthaft beträgt die Investition 2.2 Millionen Franken. Nach Abzug der Beiträge von Bund, Kanton, der WGR und Dritten wird der von der Gemeinde zu finanzierende Nettobetrag rund 540‘000 Franken betragen.

Mit Traktandum Nr. 5 sollen die Grundlagen geschaffen werden, dass künftig die Schulhäuser 1, 2, 3 und 5 auf dem Schulareal Waldegg mit Fernwärme beheizt werden können. Im Zuge der Schulraumplanung 2014 und den diversen Um- und Neubauten auf dem Schulareal Waldegg in Rotkreuz wurde auch die Frage der Wärmeversorgung grundlegend erörtert. Im Grundsatz sollen energetisch sanierte Gebäude und Neubauten über Sole-Wasser-Wärmepumpen beheizt und gekühlt werden. Voraussetzungen hierzu sind einerseits ausreichende Platzverhältnisse für Erdsondenbohrungen und andererseits eine sehr gute Gebäudeisolation. Bei den Schulhäusern 1, 2, 3 und 5 sind diese Voraussetzungen nicht gegeben: Es fehlt insbesondere der Platz, um genügend Erdsondenbohrungen vornehmen zu können. Aus erwähnten Gründen hat sich der Gemeinderat entschieden, diese Gebäude mit Fernwärme zu beheizen. Hierzu soll mit den Wasserwerken Zug AG (WWZ) ein langfristiger Energieliefervertrag abgeschlossen werden, der erstmals auf Mitte 2050 gekündigt werden kann. Um den Vertrag abzuschliessen, müssen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einen Objektkredit über 2.8 Millionen Franken für die Energielieferung genehmigen.

Mit dem Traktandum Nr. 6 wird ein Kredit für einen Projektwettbewerb und die Planung für einen neuen Werk- und Ökihof unterbreitet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben mit Beschluss vom 9. September 2020 einen Kredit für die Standortevaluation für einen neuen Werk- und Ökihof über 280‘000 Franken genehmigt. Die Evaluation hat zum Ergebnis, dass im Industriegebiet auf der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 2045 an der Erlen- und Industriestrasse ein neuer Werk- und Ökihof erstellt werden soll. Die Konzeption sieht auch vor, dass in Ergänzung zum Neubau des Werk- und Ökihofs zwei bis drei «Ökihöfe light» erstellt werden sollen. Damit der Neubau des Werk- und Ökihofs in Angriff genommen werden kann, wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein Objektkredit über 1.5 Millionen Franken für die Durchführung eines Wettbewerbs und die weitere Planung unterbreitet. Teil der anstehenden Planungsphase wird auch die Klärung der Frage sein, ob eine gewerbliche Mantelnutzung im Neubau errichtet werden soll.

Die SVP Risch-Rotkreuz hat am 16. Februar 2022 eine Interpellation eingereicht. Der Vorstoss zielt darauf ab, dass für den Sijentalwald zumindest teilweise ein rollstuhlgängiger Zugang geschaffen wird. Der Sijentalwald ist bereits heute als Erholungswald ausgeschieden. Die künftige Nutzung des Waldes wird auch im Rahmen der räumlichen Strategie des Gemeinderats beschrieben, die Bestandteil der laufenden Ortsplanungsrevision ist. Die Anliegen und Bedürfnisse der Interpellantin sollen in den weiteren Prozess der Ortsplanungsrevision aufgenommen werden. Gleichzeitig ist zu erwähnen, dass die Gemeinde im Jahr 2014 auf einem Teil des Wegnetzes im Sijentalwald eine feinkörnige Verschliessschicht hat einbauen lassen, womit es möglich wird, einen Teil des Waldes auch mit Rollstühlen zu befahren.

Weiter hat die Die Mitte Risch-Rotkreuz am 14. April 2022 eine Interpellation betreffend gemeindliche Steuerung des Altersbereichs eingereicht. Die Beantwortung erfolgt direkt an der Gemeindeversammlung.

Die Details zur Gemeindeversammlung finden Sie hier.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:
Ivo Krummenacher, Gemeindeschreiber, 041 798 18 61

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