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08.05.2024

Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2024

08.05.2024
Die nächste Gemeindeversammlung der Gemeinde Risch findet am Montag, 3. Juni 2024, um 19.30 Uhr im Saal Dorfmatt statt.

Die nächste Gemeindeversammlung der Gemeinde Risch findet am Montag, 3. Juni 2024, um 19.30 Uhr im Saal Dorfmatt statt. Die Botschaft für die Gemeindeversammlung wird den Rischer Haushaltungen um den 10. Mai 2024 zugestellt. Der Gemeindeversammlung werden folgende vier Traktanden unterbreitet:

Bild Botschaft Juni 2024
Bild Legende:
  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2023
  2. Rechnung 2023
  3. Kaufvertrag zwischen der Einwohnergemeinde und der Katholischen Kirchgemeinde Risch (Kauf Stockwerkeinheit in Rotkreuz und Grundstück in Risch)
  4. Einführung Betreuungsgutscheine für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter in der Gemeinde Risch / Teilrevision des Reglements über die familien- und schulergänzende Betreuung

Mit Traktandum Nr. 2 wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Jahresrechnung 2023 unterbreitet. Die Rechnung 2023 schliesst mit einem Gewinn von 5,6 Millionen Franken ab. Dieses positive Ergebnis ist vor allem auf mehrere ausserordentlich grosse und einmalige Transaktionen im Bereich der Grundstückgewinnsteuern zurückzuführen, welche um 5,8 Millionen Franken über Budget ausgefallen sind. Die Steuererträge natürlicher und juristischer Personen liegen um jeweils 1,6 Millionen Franken tiefer als budgetiert. Der Aufwand fällt um 0,1 Millionen Franken unter Budget aus. 

Am 7. Juni 2021 wurde ein Vorvertrag mit der Katholischen Kirchgemeinde Risch durch die Einwohnergemeindeversammlung genehmigt. Mit Traktandum Nr. 3 soll dieser Vorvertrag aufgehoben und neu durch einen Kaufvertrag ersetzt werden. Die Weiterentwicklung diverser Schnittstellen mit der Katholischen Kirchgemeinde im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision sowie der Zentrumsgestaltung schuf dazu die notwendige Basis. Der Kaufvertrag sieht vor, dass die Katholische Kirchgemeinde ihre Stockwerkeinheit im Zentrum Dorfmatt an die Einwohnergemeinde überträgt. Neu wird die Katholische Kirchgemeinde von der Pflicht befreit, das Grundstück Nr. 52 zu erwerben. Durch den Kauf des neu abparzellierten Grundstücks Nr. 2346 der Katholischen Kirchgemeinde in Risch durch die Einwohnergemeinde kann der Schulstandort Risch langfristig gesichert werden.

Mit Traktandum Nr. 4 wird der Gemeindeversammlung die Teilrevision des Reglements über familien- und schulergänzende Betreuung für die Einführung von Betreuungsgutscheinen unterbreitet. In der Gemeinde Risch leben rund 500 Kinder im Vorschulalter. Für viele Familien mit tiefen Einkommen stellen die Betreuungskosten eine Herausforderung dar. Demnach soll der Zugang zu Betreuungsplätzen für alle Familien verbessert werden. Das angepasste Reglement über die familien- und schulergänzende Betreuung sieht vor, erziehungsberechtigte Personen mit Kindern im Vorschulalter bei der Finanzierung der Kinderbetreuung in Kitas mittels Betreuungsgutscheinen zu unterstützen. Dabei zahlen die Erziehungsberechtigten die Vollkosten bei der Kita und erhalten von der Gemeinde den Unterstützungsbeitrag direkt ausbezahlt. Die Teilrevision des Reglements über die familien- und schulergänzende Betreuung hat Auswirkungen auf die Kosten ab dem Jahr 2024. Ein ausreichender Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten ist zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unabdingbar und dient zudem der Standortattraktivität der Gemeinde Risch.

Die Details zur Gemeindeversammlung finden Sie unter www.rischrotkreuz.ch – Politik – Gemeindeversammlung – 2024.

Nach der Gemeindeversammlung wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:
Peter Hausherr, Gemeindepräsident, 041 798 18 66

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