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03.01.2017

Hundewesen neu bei den Einwohnerdiensten

03.01.2017
Das Hundewesen wird seit Anfang des neuen Jahres neu durch die Einwohnerdienste erledigt. Bis anhin war die Abteilung Planung/Bau/Sicherheit für das Hundewesen zuständig.
Hund
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Das Hundewesen wird seit Anfang des neuen Jahres neu durch die Einwohnerdienste erledigt. Bis anhin war die Abteilung Planung/Bau/Sicherheit für das Hundewesen zuständig. Nach Einführung der neuen Einwohnerkontrollsoftware Nest im August 2016 wurde auch das Modul Hundewesen Ende 2016 in Betrieb genommen. Damit kann den Hundehalterinnen und Hundehaltern ein separater Gang erspart und sämtliche notwendigen Änderungen durch die Einwohnerkontrolle vorgenommen werden. 

Sämtliche Hunde müssen seit 2007 gemäss Vorgaben des Bundes gekennzeichnet und in einer zentralen Datenbank (Amicus) registriert werden. Die Registrierung der Hunde erfolgt durch die Tierärzte. Die Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten einen passwortgeschützten Zugang zu den Hundedaten.

Beim erstmaligen Erwerb eines Hundes (Erstregistrierung als Hundehalterin bzw. Hundehalter) muss die Einwohnerkontrolle informiert werden. Die Einwohnerkontrolle nimmt die Erstregistrierung auf Amicus vor und stellt dem Hundehalter bzw. der Hundehalterin Passwort und Benutzeridentifikation zu.

Bei folgenden Vorfällen muss die Hundehalterin bzw. der Hundehalter die Einwohnerkontrolle kontaktieren, welche anschliessend die entsprechenden Datenanpassungen vornimmt:

  • Adressänderungen des Hundehalters bzw. der Hundehalterin
  • Abgabe des Hundes (Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme eines Hundes (Kauf oder Geschenk)
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes

Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:
Ivo Krummenacher, Gemeindeschreiber, 041 798 18 61

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