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25.06.2021

Lockerungsschritte ab 26. Juni 2021

25.06.2021
Die Gemeinde Risch setzt die vom Bundesrat am 23. Juni 2021 beschlossenen Lockerungs-schritte ab Samstag, 26 Juni 2021 um. Die Lockerungsschritte betreffen die öffentlichen Anla-gen der Gemeinde.

Die Gemeinde Risch setzt die vom Bundesrat am 23. Juni 2021 beschlossenen Lockerungsschritte ab Samstag, 26 Juni 2021 um. Die Lockerungsschritte betreffen die öffentlichen Anlagen der Gemeinde.

In der Badi Rotkreuz sind neu 600 Personen zugelassen. Die Badi ist nach den Aufräumarbeiten aufgrund des Unwetters Anfang Woche wieder offen. Die Maskenpflicht besteht weiter, wenn der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Beim Ökihof in Rotkreuz gilt wieder das alte Zufahrtsregime (vgl. Skizze). Der Abstand von 1.5 Metern ist stets einzuhalten, ansonsten gilt ebenfalls Maskenpflicht.

Zufahrt Ökihof
Bild Legende:
Zufahrt Ökihof

In den öffentlich zugänglichen Bereichen im Rathaus und im Schulrektorat gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Die öffentlich zugänglichen Bereiche sind entsprechend gekennzeichnet.

Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung:
Ivo Krummenacher, Gemeindeschreiber, 041 798 18 61

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