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15.10.2013

Rückzug des Baugesuchs von Alexandre von Rohr und freiwilliger Rückbau

15.10.2013
Rückzug des Baugesuchs von Alexandre von Rohr und freiwilliger Rückbau

Rückzug des Baugesuchs von Alexandre von Rohr und freiwilliger Rückbau

Mit Mitteilung vom 15. Oktober 2013 hat Alexandre von Rohr das Baugesuch für einen im Sommer 2013 erstellten Windfang seines Hauses auf dem Grundstück Nr. 397 in der Gemeinde Risch zurückgezogen. Gleichzeitig hat er sich verpflichtet, den im Sommer 2013 erstellten Windfang ohne Zeitverzögerung und in Absprache mit den Baubehörden in den ursprünglichen Zustand zurückzubauen.

Seit Mitte Juli 2013 hat die Gemeinde Risch Kenntnis von einem ohne Baubewilligung erstellten Windfang auf dem Grundstück Nr. 397. Das Grundstück liegt ausserhalb der Bauzone. Der
Anbau umfasst eine Grundfläche von knapp 8 m2. Damit wurde ein Anfang Mai 2013 von einem Hagelgewitter beschädigter Windfang mit kleinerer Grundfläche ersetzt.

Die Gemeinde Risch hat den Eigentümer, Alexandre von Rohr, Ende Juli 2013 aufgefordert,
nachträglich ein Baugesuch für den vergrössert erstellten Windfang einzureichen. Das Baugesuch liegt der Gemeinde seit dem 20. September 2013 vor. Die Aufforderung zur Einreichung
eines nachträglichen Baugesuches entspricht dem üblichen Ablauf bei Bauten, welche nach
Beurteilung der Gemeinde ohne Bewilligung und somit baurechtswidrig erstellt wurden. Das
nachträglich eingereichte Baugesuch lag seit dem 27. September 2013 öffentlich auf.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 1. Oktober 2013 von der Einreichung einer Strafanzeige gegen Alexandre von Rohr vorab abgesehen. Er stellte sich auf den Standpunkt, dass
die anstehenden Entscheide in Kenntnis des gesamten Sachverhalts gefällt werden müssen.
Hierzu war nach Ansicht des Gemeinderats das Baugesuchsverfahren soweit zu treiben, bis
klar steht, ob die Baute nicht bewilligungsfähig ist. Mit dem Rückzug des Baugesuches und der
Zusicherung von Alexandre von Rohr, den neu erstellten Windfang zurückzubauen und den
alten Zustand wieder herzustellen, kann ein baurechtskonformer Zustand geschaffen werden.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:

Ruedi Knüsel, Vorsteher Planung/Bau/Sicherheit
Telefon 079 247 32 06

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