Navigieren auf Risch

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Mitteilungen
  • Motionen "Stopp dem Hochhausbau um den Bahnhof Rotkreuz" für die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017 traktandiert
07.04.2017

Motionen "Stopp dem Hochhausbau um den Bahnhof Rotkreuz" für die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017 traktandiert

07.04.2017
Die vier Motionen „Stopp dem Hochhausbau um den Bahnhof Rotkreuz“ wurden rechtlich geprüft. Obwohl die vier Motionen Rechtsverstösse aufweisen, wurde ein zulässiger Restgehalt festgestellt. An der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017 wird eine politische Debatte zum Thema Hochhaus geführt.

Die vier Motionen „Stopp dem Hochhausbau um den Bahnhof Rotkreuz" wurden rechtlich geprüft. Obwohl die vier Motionen Rechtsverstösse aufweisen, wurde ein zulässiger Restgehalt festgestellt. An der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017 wird eine politische Debatte zum Thema Hochhaus geführt.

Am 10. Februar, 7. März und 14. März 2017 wurden insgesamt vier Motionen zum Thema „Stopp dem Hochhausbau um den Bahnhof Rotkreuz" eingereicht. Die Begehren fordern hauptsächlich, dass im Umkreis von 500 m um den Bahnhof Rotkreuz keine Hochhäuser erstellt werden und die Bauordnung entsprechend anzupassen ist. Die vier Motionen weisen diverse Rechtsverstösse auf. Sie verletzen den Grundsatz der Planbeständigkeit und enthalten unerlaubte Rückwirkungen. Die Motionärinnen und Motionäre beauftragen den Gemeinderat zudem, das Genehmigungsverfahren des Bebauungsplans Suurstoffi West zu sistieren. Dies ist nicht zulässig, da der Gemeinderat gestützt auf das Gemeindegesetz verpflichtet ist, Gemeindeversammlungsbeschlüsse zu vollziehen (§ 84 Abs. 3 Gemeindegesetz).

Zudem genehmigte der Regierungsrat des Kantons Zug mit Beschluss vom 28. März 2017 die Zonenplanänderung mit Änderung der Bauordnung und den Bebauungsplan Suurstoffi West. An der Sitzung vom 4. April 2017 stellte der Gemeinderat die Teilungültigkeit der vier Motionen fest. Ein Restgehalt der vier Motionen ist jedoch zulässig und wird der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017 vorgelegt. Der Restgehalt lautet:

"Der Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch soll ein § 14 Abs. 5 mit folgendem Inhalt hinzugefügt werden: Im Umkreis von 500 Metern um den Bahnhof Rotkreuz (gemessen vom Treffpunkt) sind – mit Ausnahme des Gebietes Suurstoffi West – keine Hochhäuser mit einer Gebäudehöhe von mehr als 40 Metern erlaubt".

Auf dem Areal Bahnhof Rotkreuz Süd ist ein unter Konkurrenz durchgeführtes qualifiziertes städtebauliches Variantenstudium (QSV) geplant. Die Hochhausstudie sieht im Bereich des Bahnhofs ein Hochhaus vor. Der gültige Restgehalt der Motionen richtet sich faktisch gegen ein allfälliges Hochhaus auf dem Areal Bahnhof Rotkreuz Süd.

Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, den Restgehalt der Motionen nicht als erheblich zu erklären und die Motion somit abzulehnen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden in jedem Fall über ein allfälliges Hochhaus auf dem Areal Bahnhof Rotkreuz Süd entscheiden, da ein Hochhaus nur im Rahmen eines Bebauungsplans erstellt werden kann. Aus diesem Grund empfiehlt der Gemeinderat, das QSV durchzuführen und die Ergebnisse daraus zu beurteilen.

Die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017 gelangt am 5. Mai 2017 in alle Haushaltungen der Gemeinde Risch.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:
Ivo Krummenacher, Gemeindeschreiber, 041 798 18 61

Weitere Informationen

Aktuell RSS abonnieren

Fusszeile