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12.12.2018

Richtplananpassung mit Halbanschluss wird unterstützt

12.12.2018
Der Gemeinderat von Risch unterstützt das Projekt eines Autobahn-Halbanschlusses Rotkreuz Süd von Bund und Kanton. Er ist überzeugt, dass dieser, zusammen mit den flankieren-den Massnahmen, deutliche Vorteile für die Gemeinde bringt.

Der Gemeinderat von Risch unterstützt das Projekt eines Autobahn-Halbanschlusses Rotkreuz Süd von Bund und Kanton. Er ist überzeugt, dass dieser, zusammen mit den flankierenden Massnahmen, deutliche Vorteile für die Gemeinde bringt.

Richtplananpassung
Die Baudirektion des Kantons Zug will verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans anpassen. Dazu gehört unter anderem der Autobahn-Halbanschluss Rotkreuz Süd. Unter Federführung des Kantons ist 2015 ein Projekt gestartet worden, mit welchen die Anbindung der Kantonsstrassen an das übergeordnete Strassennetz verbessert werden kann. Das wichtigste Ziel dieser Arbeit ist, den Knoten Forren zu entlasten und den Verkehr auf direkterem Weg auf die Autobahn zu führen. Die kantonale Baudirektion hat im Rahmen einer Verkehrsstudie in den Jahren 2016-2017 insgesamt 21 Varianten zur mittel- und langfristigen Lösung der Verkehrsprobleme in der Erschliessung der Industriegebiete Rotkreuz und Bösch ausgearbeitet. Der Autobahn-Halbanschluss Rotkreuz Süd mit flankierenden Massnahmen zur Verkehrslenkung sowie der Bypass beim Forrenkreisel gingen als Bestvariante aus dieser Studie hervor.

Bild: Funktionsweise des Halbanschlusses Rotkreuz Süd
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Bild: Funktionsweise des Halbanschlusses Rotkreuz Süd

Der Gemeinderat Risch hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2018 diese Richtplanänderung eingehend behandelt. Er sieht in einer Gesamtbetrachtung einen Mehrwert bei Realisierung des neuen Halbanschlusses. Der Mehrwert besteht darin, dass nicht sämtliche Verkehrsströme Richtung Autobahnanschluss beim Forren-Kreisel via Zentrum Rotkreuz oder Blegi geführt werden. Der Gemeinderat hat klare Bedingungen an einen Halbanschluss gestellt. Er legt grossen Wert darauf, dass die notwendigen flankierenden Massnahmen unter Einbezug der betroffenen Bevölkerung ausgearbeitet werden. Er legt daher grossen Wert auf die Planung und Realisierung von wirkungsvollen flankierenden Massnahmen, welche die Anziehungswirkung von zusätzlichem Verkehr via Buonas und Risch sowie via Honau/Gisikon minimieren. Zudem müssen die flankierenden Massnahmen sicherstellen, dass die Mehrbelastung des Verkehrs auf der Buonaserstrasse für die Anwohnerinnen und Anwohner im Rahmen bleibt. Die Konzeption der flankierenden Massnahmen soll in einem partizipativen Prozess unter Beteiligung der Bevölkerung von Risch vorgenommen werden. Bezüglich flankierenden Massnahmen kann sich der Gemeinderat beispielsweise Temporeduktionen, siedlungsorientierte Strassengestaltungen oder Dosiersysteme vorstellen. Ein spezieller Fokus ist auf den Ausbau des Autobahnanschlusses Fänn in Küssnacht am Rigi zu legen.

Gesamtverkehrskonzept (GVK)

Zuständig für Nationalstrassen ist schliesslich aber der Bund, für Kantonsstrassen der Kanton. Auf Gemeindegebiet hat der Gemeinderat das Gesamtverkehrskonzept (GVK) verabschiedet. Dieses umfasst über 50 Massnahmen mit denen die vorhandene Verkehrsinfrastruktur durch bauliche oder lenkende Massnahmen optimiert werden kann. Das GVK beantwortet Fragen wie: Welche Funktion nehmen die einzelnen Strassenräume ein? Wo besteht Potenzial zur Aufwertung von Quartier- und Hauptstrassen und welche Massnahmen sind dafür notwendig? Wie lassen sich die Quartiere von den negativen Folgen des Verkehrs schützen und eine hohe Aufenthaltsqualität erreichen?

Das GVK zeigt aber auch auf, wie ein durchgehendes Netz für den Fuss- und Veloverkehr angeboten werden kann, das den verschiedenen Nutzergruppen (vom Schüler über den Angestellten bei einem Unternehmen) gerecht wird. Und ganz generell: welche Infrastruktur soll für welche Verkehrsteilnehmende bereitgestellt und wie soll diese betrieben und gestaltet werden. Für die Planung und Umsetzung eines ersten Teils des GVK hat die Gemeindeversammlung vom 27. November 2018 einen Rahmenkredit von 3.5 Millionen Franken beschlossen.

Wirkung des Halbanschlusses Rotkreuz Süd

Zusammen mit dem Halbanschluss wird nach allen Studien die bestmögliche Entlastung und Lenkung der Verkehrsströme in der Gemeinde erreicht. Folgende wesentlichen Veränderungen können durch die Realisierung des neuen Halbanschlusses festgestellt werden: Deutliche Reduktion des Verkehrsaufkommens ab Rotkreuz Zentrum bis zum Autobahnanschluss Industrie und auf der Holzhäusernstrasse. Gleichzeitig ist auf der Buonaserstrasse ab Einfahrt Meierskappelerstrasse bis zum neuen Halbanschluss mit Mehrverkehr zu rechnen.

Bild: Fahrzeuge in der Abendspitzenstunde (17 bis 18 Uhr) in den Jahren 2015 und 2030; die Spalte "2030" zeigt die Anzahl Fahrzeuge pro Stunde ohne Halbanschluss; die Spalte "2030 HA" zeigt die Belastung mit Realisierung des Halbanschlusses und den weiteren geplanten Massnahmen (u.a. Bypass Forrenkreisel); die Werten des Jahres 2015 stammen aus Messungen und aus Berechnungen des Verkehrsmodells (synthetische Werte)
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Bild: Fahrzeuge in der Abendspitzenstunde (17 bis 18 Uhr) in den Jahren 2015 und 2030; die Spalte "2030" zeigt die Anzahl Fahrzeuge pro Stunde ohne Halbanschluss; die Spalte "2030 HA" zeigt die Belastung mit Realisierung des Halbanschlusses und den weiteren geplanten Massnahmen (u.a. Bypass Forrenkreisel); die Werten des Jahres 2015 stammen aus Messungen und aus Berechnungen des Verkehrsmodells (synthetische Werte)

Durch den Bypass Blegistrasse und die Entlastung dank dem Halbanschluss verbessert sich auch die Zuverlässigkeit der Buslinien vom Bahnhof Rotkreuz Nord via Birken- und Blegistrasse massiv. Von den prognostizierten Verlustzeiten von 6-15 Minuten pro Bus in der Abendspitze 2030 reduziert sich der Zeitverlust auf praktisch 0 Minuten (noch 8 Sekunden). Alle diese Zahlen basieren auf wissenschaftlich fundierten Untersuchungen. Sie untermauern die gemeindliche Unterstützung dieses Projekts von Bund und Kanton.

Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung:
Ruedi Knüsel, Vorsteher Planung/Bau/Sicherheit, Tel. 079 247 32 06
Peter Hausherr, Gemeindepräsident, Tel. 041 798 18 66

Typ Titel Bearbeitet
Argumentarium Halbanschluss Rotkreuz Süd 12.12.2018

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