Anzeigeformular für temporäre Reklamen
Anzeigeformular für temporäre Reklamen
Temporäre Reklamen dürfen nur an den bewilligten Standorten angebracht werden.
Unter temporäre Reklamen fallen beispielsweise:
- Werbetafeln für örtliche Veranstaltungen (z. B. gesellschaftiche oder sportliche Anlässe, Ausstellungen usw.)
- Reklamen für Wahlen und Abstimmungen
... und andere Ankündigungen im Bereich von Kantons- und Gemeindestrassen innerorts.
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien für temporäre Reklamen.
Das Gesuch können Sie mit dem Anzeigeformular für temporäre Reklamen einreichen.