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Anzeigeformular für temporäre Reklamen

Anzeigeformular für temporäre Reklamen

Temporäre Reklamen dürfen nur an den bewilligten Standorten angebracht werden.

Unter temporäre Reklamen fallen beispielsweise:

  • Werbetafeln für örtliche Veranstaltungen (z. B. gesellschaftiche oder sportliche Anlässe, Ausstellungen usw.)
  • Reklamen für Wahlen und Abstimmungen

... und andere Ankündigungen im Bereich von Kantons-​ und Gemeindestrassen innerorts.

Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien für temporäre Reklamen.

Das Gesuch können Sie mit dem Anzeigeformular für temporäre Reklamen einreichen.

Weitere Informationen

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