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Vergabewesen

Umschreibung des Vergabewesens in der Gemeinde Risch.

Schwellenwerte gemäss IvöB

Lieferungen Dienstleistungen Baunebengewerbe Bauhauptgewerbe
Freihändige Vergabe bis und mit 50'000 bis und mit 50'000 bis und mit 50'000 bis und mit 50'000
Freiwilliges Einladungsverfahren ab 50'000 ab 50'000 ab 50'000 ab 50'000
Einladungsverfahren ab 100'000 ab 150'000 ab 150'000 ab 300'000
Offenes/selektives Verfahren ab 250'000 ab 250'000 ab 250'000 ab 500'000
GATT/WTO bzw. bilaterales Abkommen mit der EG (Staatsvertragsbereich) ab 350'000 ab 350'000 ab 8'700'000 ab 8'700'000

Entstehung des Vergabewesens und Hintergrundinformationen

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Das Vergaberecht entstand in den 90er Jahren. Die 90er Jahre waren in der Schweiz von einer Phase der Stagnation gekennzeichnet. Die Ablehnung des EWR-Beitritts am 6. Dezember 1992 hat den Bundesrat dazu veranlasst, eine Strategie der inneren marktwirtschaftlichen Erneuerung zu verfolgen. Für das öffentliche Beschaffungswesen wurden die Prinzipien der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Gleichbehandlung angestrebt, wovon man sich gesamtwirtschaftlich positive Wirkung mit entsprechender Zunahme der Wohlfahrt versprach.

Auf den 1. Januar 1996 trat die Schweiz dem GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) bei. Das GATT/WTO-Übereinkommen sah zwingende Vorschriften für Beschaffungen des Bundes vor, welche einen (eher hohen) Schwellenwert überschritten. Das GATT/WTO-Abkommen galt vorab für die Kantons- und Gemeindeebene nicht.

Weiter trat auf den 1. Juli 1996 das Binnenmarktgesetz (BGBM) in Kraft. Mit dem Binnenmarktgesetz wurden innerstaatlich die Kantone und Gemeinden dazu verpflichtet, materielle und formelle minimale Standards für das öffentliche Beschaffungswesen einzuführen. Das BGBM sah - im Unterschied zum GATT/WTO-Übereinkommen - keine Schwellenwerte für öffentliche Beschaffungen vor. Die Umsetzung des BGBM auf kantonaler und kommunaler Ebene erfolgte mit der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), die auch für den Kanton Zug Gültigkeit hat. Mit dem GATT/WTO-Übereinkommen und dem BGBM wurde der Rechtsschutz im öffentlichen Beschaffungswesen verbessert oder teilweise erst geschaffen. Schirmherrin über das BGBM ist die Wettbewerbskommission ("Weko").

Auf den 1. Juni 2002 ist das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens in Kraft getreten (als Teil der bilateralen Verträge). Mit den bilateralen Verträgen hat sich die Schweiz verpflichtet, die Bestimmungen des GATT/WTO-Übereinkommens auch für die kantonale und kommunale Ebene als verbindlich zu erklären. Das bilaterale Abkommen sieht vor, dass unterhalb der staatsvertraglichen Schwellenwerte die Prinzipien des GATT/WTO-Abkommens (Nichtdiskriminierung, Transparenz und Gleichbehandlung) durch die Schweiz (auf rechtlich nicht einklagbarer Basis) eingehalten werden.

Für den Kanton Zug gilt das Submissionsgesetz vom 2. Juni 2005 (welches seit Oktober 2005 in Kraft ist). Mit dem Submissionsgesetz ist der Kanton Zug der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beigetreten, welche seit 2001 besteht. Auf kommunaler Ebene enthält die Kompetenz- und Delegationsverordnung (KDVo) Bestimmungen zum Vergaberecht.

Statistische Angaben zum Vergabewesen in der Gemeinde Risch

Die Summe der Aufträge, welche dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen, schwankt in der Gemeinde Risch jährlich zwischen rund 6 und 12 Millionen Franken. Gemessen am Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2021 erfolgen 38 % der Vergaben für Dienstleistungsaufträge. Knapp 52 % der Vergaben werden für Bauaufträge getätigt; 10 % für Lieferungen.

Volumen Vergabewesen

Lokale Anbieter aus Risch erhielten im Jahr 2021 39.6 % der Aufträge, welche die Gemeinde Risch vergab. Der Anteil der Vergaben an lokale Anbieter im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2021 beträgt knapp 30 %.

Anteil der Vergaben an lokale Unternehmen (aus Risch), aus dem Kanton Zug und im Umkreis von 10 km

D = Dienstleistung          B = Bau          L = Lieferungen                  

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