Bereich Soziale Dienste
Sozialdienst
Der Sozialdienst ist eine Dienstleistung des Bereichs Soziale Dienste der Abteilung Soziales/Gesundheit. Fachpersonen beraten Sie kompetent und helfen Ihnen, Lösungen zu finden. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages können zwei Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe unterschieden werden: wirtschaftliche und persönliche Hilfe.
- Wir beraten und begleiten Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Risch bei persönlichen Lebensfragen und bei Schwierigkeiten und Problemen in ihrem sozialen Umfeld.
- Wir beraten und begleiten Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Risch bei finanziellen Schwierigkeiten.
- Wir beraten und begleiten Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Risch bei Sozialversicherungsfragen.
Wir bieten:
- Einmalige Beratung, Kurz- und Langzeitberatung
- Existenzsicherung nach den gesetzlichen Grundlagen (SHG, SHV, SKOS-Richtlinien)
Gut zu wissen:
- Die Beratung durch unsere Fachpersonen aus der Sozialberatung ist kostenlos.
- Die Gespräche sind vertraulich. Wir halten uns an die berufliche Schweigepflicht.
- In der Beratung orientieren wir uns an Ihren Stärken und unterstützen Sie in Ihrer individuellen Lösungsfindung.
Dokumente
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Anmeldung zum Bezug von Sozialhilfe (PDF) | 30.06.2025 | |
Merkblatt Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe (PDF) | 30.06.2025 | |
Zusatzblatt für Kinder (PDF) | 30.06.2025 |
Alimenteninkasso und Bevorschussung
Für die Durchführung der Alimentenbevorschussung und das Alimenteninkasso haben die Gemeinden des Kantons Zug eine zentrale Fachstelle beauftragt. Diese prüft die Grundlagen und stellt der Wohnsitzgemeinde ein Gesuch um Bevorschussung zu.
Für detailliertere Auskünfte betreffend Anspruchsberechtigung und Vorgehen für eine Alimentenbevorschussung setzen Sie sich bitte direkt mit folgender Fachstelle in Verbindung:
eff-zett das Fachzentrum
Alimenteninkasso und Bevorschussung
Untermüli 7
6300 Zug
+41 41 725 26 20
alimente@eff-zett.ch
Alimenteninkasso eff-zett
Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz, BGS 213.711) vom 1. Januar 2013.