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Baugesuche

Informationen für private Bauherren und Unternehmen zu eigenen Bauprojekten in der Gemeinde Steinhausen.

Baugesuche/Baubewilligungen

Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder anders nutzen will, bedarf einer Bewilligung der Gemeindebehörde. Es wird zwischen folgenden Gesuchsarten unterschieden:

Bauanfrage
Die Bauanfrage, welche der Abteilung Bau und Umwelt und allenfalls anderer Amtsstellen zur Stellungnahme unterbreitet wird, dient zur Abklärung von klar umschriebenen Fragen im Zusammenhang mit einem geplanten Bauvorhaben und weist keine Rechtsverbindlichkeit auf. Für die Behandlung einer Bauanfrage werden keine Verfahrenskosten verrechnet.

Für eine Bauanfrage werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bauanfrageformular oder Projektbeschrieb mit konkreten Fragen
- Baupläne oder Fotos

Die Unterlagen sind in 2-facher Ausführung in Papierform und 1-fach als pdf der Abteilung Bau und Umwelt einzureichen.

Mit der Einreichung der Bauanfrage ist bekannt zu geben, ob die Anfrage durch die Abteilung Bau und Umwelt zu beantworten sei oder der Baukommission und/oder dem Gemeinderat vorgelegt werden soll.

Die Beantwortung ist jedoch nicht rechtsverbindlich.

Bauanzeige (§ 44a Planungs- und Baugesetz Kanton Zug - PBG)
Geringfügige Bauvorhaben und Solaranlagen, welche die nachbarlichen und die öffentlichen Interessen nicht erheblich berühren sind der zuständigen Behörde mit einer Bauanzeige zu melden.

Baugesuch im vereinfachten Verfahren (§ 45 Abs. 4 PBG) ohne Ausschreibung
In einfachen Fällen, insbesondere wenn keine öffentlichen oder nachbarrechtlichen Interessen berührt sind oder das nachbarliche Einverständnis vorliegt, kann von der Auflage und Publikation des Baugesuches abgesehen werden.

Baugesuch im ordentlichen Verfahren (§ 45 Abs. 1 - 3 PBG) öffentliche Ausschreibung
Das Baugesuch wird während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Es wird am ersten Tag und mindestens ein Monat während der Auflage im Amtsblatt publiziert. Abweichende Auflagefristen aufgrund der Spezialgesetzgebung bleiben vorbehalten.
Wer vom Baugesuch berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, ist zur Baueinsprache berechtigt. Die Einsprache muss innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Bauermittlung (§ 47 PBG)
Zur Abklärung von klar umschriebenen Fragen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben kann ein Bauermittlungsgesuch eingereicht werden. Für das Verfahren und den Entscheid gelten sinngemäss die Vorschriften über das Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren.

Reklamenwesen
Reklamengesuche sind mittels Baugesuchsformular für Bauanzeigen inkl. Planbeilagen in dreifacher Ausführung der Abteilung Bau und Umwelt einzureichen. Detaillierte Informationen siehe im Reglement über das Reklamewesen der Gemeinde Steinhausen.

ÖREB-Kataster 
Auf dem Geoportal des Kantons Zug "ZugMap.ch" kann auch der ÖREB-Kataster (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) pro Grundstück eingesehen werden. Über den Link gelangen Sie zum ÖREB-Kataster des Grundstücks Nr. 441, auf welchem sich das Rathaus Steinhausen befinden. Der ÖREB-Kataster ist das zuverlässige, offizielle Informationssystem für die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und ergänzt somit die amtliche Vermessung und das Grundbuch, das privatrechtliche Einschränkungen von Grundstücken enthält.

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie unter ÖREB-Kataster — Kanton Zug (zg.ch)

Dokumente

Dokumente
Typ Titel Dokumentdatum Grösse
Abwasserreglement 04.01.2022 514.2 KB
Baugesuchsformular für Bauanzeigen/Solaranlagen 22.10.2020 40.0 KB
Baugesuchsformular ordentliches Verfahren 11.01.2023 829.6 KB
Baugesuchsformular vereinfachtes Verfahren 11.01.2023 602.1 KB
Bauordnung 20.09.2005 282.9 KB
Merkblatt Benötigte Unterlagen für PhotovoltaikanlagenSolaranlagen 16.11.2022 17.5 KB
Merkblatt: Baugesuche und Baubewilligungen 04.01.2023 16.5 KB
Parkplatzreglement 30.04.2015 900.0 KB
Richtplan 12.02.2015 2.9 MB
Richtplantext 12.02.2015 903.7 KB
Strassenreglement 13.07.1999 86.7 KB
Zonenplan 03.12.2014 2.7 MB

Externe Stellen

Wasser/Elektrizität

Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen (WESt)
Sennweidstrasse 4
6312 Steinhausen
Tel. 041 749 40 30
E-Mail
Web www.west-steinhausen.ch

Kanalisationskontrolle Peter Ott
Ingenieurbüro für Hoch- und Tiefbau AG
Hinterbergstrasse 49
6312 Steinhausen
Tel. 041 741 73 87
E-Mail
Web www.ott-ing.ch
Erdgas/Kabel-TV Wasserwerke Zug AG
Chollerstrasse 24
6300 Zug
Tel. 041 748 45 45
E-Mail
Web www.wwz.ch
Energienachweise

H5 Haustechnik AG
Bösch 65
6331 Hünenberg
Tel. 041 783 84 00
Web www.h5haustechnik.ch

Hans Abicht AG
Industriestrasse 55
6300 Zug
Tel. 041 768 30 68
Web www.abicht.ch

Geodaten / Leitungskataster Geozug Ingenieure AG
Obermühle 8
6340 Baar
Tel. 041 768 98 98
E-Mail
Web www.geozug.ch
Feuerungskontrolle Heinrich Ulmann
Flachsacker 5
6330 Cham
Tel. 079 650 78 22
E-Mail

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