Einbürgerung und Bürgerrecht
Die Bürgergemeinde Steinhausen ist zuständig für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Der Bürgerrat prüft die Eignung der Bewerber und die Erfüllung der Wohnsitzerfordernisse und entscheidet über die Einbürgerung.
Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern
Gesuche von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern um Einbürgerung in Gemeinde und Kanton sind auf besonderem Formular der Bürgerkanzlei eizureichen.
Bürgerkanzlei Steinhausen
Postfach 23
6312 Steinhausen
Telefon 041 743 21 76
kanzlei@buergergemeinde-steinhausen.ch
Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
Für Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen vereinbaren Sie zuerst einen Termin beim Bürgerrechtsdienst der Direktion des Innern des Kantons Zug .