Erbschaftsbehörde
Die Erbschaftsbehörde ist zuständig für die Bearbeitung der Erbschaftsfälle der Einwohnerinnen und Einwohner mit letztem Wohnsitz in Steinhausen.
Wir erledigen vor allem folgende Aufgaben:
- Depotstelle für Verfügungen von Todes wegen
- Sicherungsmassregeln durchführen (Eröffnung Verfügungen von Todes wegen, Siegelung, Inventaraufnahme, Erbschaftsverwaltung)
- Erbenermittlung
- Bescheinigungen ausstellen (Erbenbescheinigung, Willensvollstreckerausweis)
- steuerliches Nachlassinventar durchführen
- Aufsichtspflichten wahren (Willensvollstrecker)
- Erbschaftssteuererklärung abgeben / einziehen
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Todesfall - was nun?".
Depotstelle für Verfügungen von Todes wegen
Einwohnerinnen und Einwohner von Steinhausen können gegen eine Gebühr von CHF 30.00 Verfügungen von Todes wegen (Testament, Ehevertrag, Erbvertrag) im Depot der Erbschaftsbehörde hinterlegen. Bei einem Wohnortswechsel sind die hinterlegten Dokumente abzuholen.
Einlieferung von Verfügungen von Todes wegen
Alle Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag, Ehe- und Erbvertrag) des Erblassers oder der Erblasserin sind uns unverzüglich einzureichen. Dies auch wenn sie als ungültig erachtet werden (Art. 556 ZGB). Sind mehrere Verfügungen vorhanden, so sind alle einzureichen.
Steuerliches Nachlassinventar
In den meisten Todesfällen wird ein steuerliches Nachlassinventar aufgenommen (§ 147 ff. Zuger Steuergesetz, StG, und Art. 154 ff. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, DBG). Sie werden von der Steuerverwaltung Zug schriftlich aufgefordert, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter Dokumente.
Wichtig: Vor Aufnahme des Inventars dürfen die Hinterbliebenen nicht über die Vermögenswerte verfügen; dies betrifft auch Tresorfächer bei Banken.
Erbenbescheinigung / Erbschein
In einer Erbenbescheinigung wird bestätigt, dass die aufgeführten Personen, unter Vorbehalt sämtlicher erbrechtlicher Klagen, als gesetzliche oder eingesetzte Erben anerkannt sind. Brauchen Sie eine Erbenbescheinigung, dann können Sie diese online bestellen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in nachfolgender Broschüre "Todesfall - was nun?".
Dokumente
Typ | Titel | Dokumentdatum | Grösse |
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Broschüre Todesfall - was nun? | 28.03.2023 | 781.2 KB | |
Merkblatt Öffentliches Inventar | 22.08.2019 | 31.6 KB | |
Nachlassinventar (Steuerinventar) - Merkblatt | 25.11.2014 | 61.9 KB | |
Nachlassinventar (Steuerinventar) - Vorlage Vermögensverzeichnis | 22.08.2019 | 17.5 KB |