Navigieren auf Steinhausen

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Zu- und Wegzug

Informationen für Personen, die in die Gemeinde Steinhausen ziehen oder aus ihr wegziehen wollen.

Adressänderungen

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Steinhausen sind innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden oder online via eUmzugWenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen die Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein oder Pass/Identitätskarte. Bei ausländischer Staatsbürgerschaft benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis (bei Familien von allen Familienangehörigen).

Adressänderung von minderjährigen Kindern

Ein Zu- oder Wegzug sowie ein Wohnungswechsel von minderjährigen Kindern darf nur unter Vorsprache des sorgeberechtigten Elternteils (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden. Steht Ihnen die alleinige elterliche Sorge zu, ist den Einwohnerdiensten der Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder ein Gerichtsentscheid vorzulegen.

Anmeldung (Zuzug)

Die Anmeldung in der Gemeinde Steinhausen hat innerhalb von 14 Tagen persönlich oder via eUmzug zu erfolgen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • ID/Pass (Wochenaufenthalter benötigen einen Heimatausweis/Interimsausweis)
  • Familienbüchlein / Familienausweis (bei Verheirateten)
  • aktuelle Krankenkassenpolice (KVG)
  • Mietvertrag / Einzugsbestätigung der Liegenschaftsverwaltung
  • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Anmeldegebühr CHF 30.00

Für die Anmeldung ausländischer Staatsangehöriger, die aus dem Ausland, einem anderen Kanton oder einer anderen Zuger Gemeinde zuziehen, ist das Amt für Migration des Kantons Zug zuständig. 

Die Anmeldung schulpflichtiger Kinder erfolgt getrennt mittels entsprechendem Formular bei der Schule Steinhausen.

Datensperre

Die Einwohnerdienste erteilen an Privatpersonen oder Unternehmen sowie gemeinnützige Institutionen voraussetzungslos Einzelauskünfte über folgende Personendaten im Einwohnerregister: Name, Vorname, Geschlecht, aktuelle Adresse (bei Wegzug mit Wegzugsdatum und Wegzugsort) und Todestag. Weitere Personendaten werden nur auf schriftliches Gesuch hin und mittels Interessensnachweis erteilt.

Wenn Sie diese voraussetzungslose Auskunftserteilung nicht möchten, können Sie Ihre Daten im Einwohnerregister sperren lassen. Im unteren Bereich steht Ihnen ein vorbereitetes Formular zur Verfügung, welches Sie uns ausgefüllt und unterzeichnet zukommen lassen. In diesem Fall müssen wir Sie bei jeder Adressanfrage kontaktieren und Ihnen das rechtliche Gehör gewähren.

Details über die Bekanntgabe von Personendaten entnehmen Sie dem Auszug aus dem Datenschutzgesetz (Rückseite des Datensperre-Formular). Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Jodtabletten für Neuzuzüger

In der Schweiz erhalten alle Personen, die im Umkreis von 50 Kilometer um die Schweizer Kernkraftwerke wohnen, kostenlos eine Packung «Kaliumiodid 65 AApot»-Tabletten. Neuzuzüger erhalten von der Einwohnerkontrolle Steinhausen einen Bezugsschein. Damit kann in jeder Apotheke oder Drogerie Kaliumiodid 65 AApot Tabletten kostenlos bezogen werden.

Krankenversicherung

Versicherungspflicht in der Schweiz

Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtet, sich bei einer anerkannten Schweizer Krankenversicherung nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu versichern. Weitere Details finden Sie unter Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung für Zuziehende.

Befreiung

In bestimmten Ausnahmefällen besteht keine Versicherungspflicht. Eine Befreiungsmöglichkeit entnehmen Sie dem Merkblatt Allgemeine Information zur Krankenversicherung für Zuziehende.

Trifft einer der im Merkblatt genannten Befreiungsgründe auf Sie zu, reichen Sie bitte ein vollständiges Befreiungsgesuch mit den notwendigen Beilagen (im Befreiungsmerkblatt erwähnt) der Einwohnerkontrolle Steinhausen ein.

Stimmt keiner der Befreiungsgründe mit Ihrem Aufenthaltszweck in der Schweiz überein, sind Sie verpflichtet, sich einer Schweizerischen Krankenkasse anzuschliessen.

Wegzug (in eine andere Gemeinde)

Die Abmeldung hat innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten persönlich oder über den eUmzug unter Vorlegen eines Ausweises zu erfolgen. Ausländische Staatsangehörige bringen für die Abmeldung den Ausländerausweis.

Wegzug (ins Ausland)

Schweizer Staatsangehörige

Die Abmeldung erfolgt persönlich bei den Einwohnerdiensten. Sie hinterlegen bei den Einwohnerdiensten eine schweizerische Kontaktadresse. Wir empfehlen Ihnen eine Abmeldung ins Ausland frühzeitig den Einwohnerdiensten zu melden. Weitere Informationen finden Sie im «Ratgeber für Auslandschweizer» des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige bringen den Ausländerausweis den Einwohnerdiensten und haben zusätzlich das Formular «Abmeldung/Wegzug ins Ausland» auszufüllen. Dieses kann beim Amt für Migration des Kantons Zug bestellt oder heruntergeladen werden. Sie hinterlegen bei den Einwohnerdiensten eine schweizerische Kontaktadresse und füllen für die Steuerverwaltung ein Vollmachtsformular aus. Wir empfehlen Ihnen, die Abmeldung frühzeitig zu melden. 

Weitere Informationen

Fusszeile