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Finanzausgleich

Finanzausgleich

Zuger Finanzausgleich

Der Zuger Finanzausgleich ist im Gesetz über den direkten Finanzausgleich geregelt. Für die Berechnung und den Vollzug ist die Finanzdirektion zuständig. Der innerkantonale Finanzausgleich bezweckt, die unterschiedliche Steuerkraft der Einwohnergemeinden teilweise auszugleichen und damit eine Annäherung der Steuerfüsse zu fördern.

Im Jahr 2024 beträgt das Volumen der unter den Gemeinden getätigten Ausgleichszahlungen rund 88 Millionen Franken.

Diese Summe verteilt sich auf die fünf Gebergemeinden Zug, Risch, Baar, Steinhausen und Walchwil. Die Einwohner/-innen der Stadt Zug steuern mit rund 79.5 Millionen Franken den grössten Teil an die innerkantonalen Ausgleichzahlungen bei.

Unter Berücksichtigung der Wohnbevölkerung tragen Einwohner/-innen aus der Stadt Zug pro Kopf rund 2'484 Franken bei, gefolgt von Einwohnenden aus Walchwil mit rund 284 Franken pro Kopf.  

Nationaler Finanzausgleich

Der nationale Finanzausgleich (auch interkantonaler Finanzausgleich genannt) basiert auf dem Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich FiLaG sowie der entsprechenden Verordnung FiLaV. Für die Berechnung und den Vollzug des nationalen Finanzausgleichs ist die Eidgenössische Finanzverwaltung zuständig.

Der Finanzausgleich soll insbesondere die kantonale Finanzautonomie stärken, die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen verringern sowie die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis erhalten.

Gemäss der provisorischen Zahlen für das Jahr 2025 sind 18 Kantone Nettoempfänger und erhalten Zahlungen aus dem nationalen Finanzausgleich.

8 Kantone sind Nettogeber, wobei der Kanton Zug pro Kopf bereits seit vielen Jahren der grösste Nettogeberkanton ist. 2025 hat der Kanton Zug erstmals auch im Total am meisten eingezahlt.

Beiträge der Zuger Gemeinden an den nationalen Finanzausgleich

In Zug leisten die Einwohnergemeinden bis zum Jahr 2023 jeweils einen Beitrag an die kantonalen Zahlungen in den nationalen Finanzausgleich. Seit dem Jahr 2024 trägt der Kanton Zug die Zahlungen an den nationalen Finanzausgleich allein. Die archivierten Beitragsleistungen der Gemeinden für die Jahre 2009-2023 können Sie hier als Tabelle herunterladen.

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Typ Titel Dokumentart
Beitrag der Gemeinden an den nationalen Finanzausgleich, 2009-2023 Statistiken/Diagramme
Nationaler Finanzausgleich, seit 2009 Statistiken/Diagramme
Zuger Finanzausgleich, seit 2009 Statistiken/Diagramme

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