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3 Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich bezweckt bei Lernenden mit ausgewiesener Beeinträchtigung die Umsetzung der Chancengleichheit durch zielführende, umsetzbare Massnahmen.

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Corina Steffen, T 041 728 33 25
corina.steffen@gibz.ch

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