3 Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich bezweckt bei Lernenden mit ausgewiesener Beeinträchtigung die Umsetzung der Chancengleichheit durch zielführende, umsetzbare Massnahmen.
Inhaltspezifische Aktionen
GIBZ Informationen
Für Fragen
Corina Steffen, T 041 728 33 25
corina.steffen@gibz.ch