Zusammenarbeit
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Sozialdiensten, dem APD-E (Ambulanter Psychiatrischer Dienst für Erwachsene) sowie mit weiteren Fachpersonen aus Medizin und Psychiatrie.
Die Zusammenarbeit mit der GGZ (Gemeinnützige Gesellschaft Zug) ermöglicht den Klientinnen und Klienten den Übertritt vom Lüssihaus-Arbeitstraining (3. Arbeitsmarkt) in eine der GGZ-Institutionen, welche dem 2. Arbeitsmarkt zugeordnet werden.
Formen der Zusammenarbeit
Je nach Notwendigkeit erfolgt die Zusammenarbeit mit den involvierten Stellen des Helfernetzes in Form eines: Case-Managements, einer Fallkoordination ohne CM oder einer Fallführung mit bilateralen Absprachen.
Die Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Sozialdiensten des Kantons Zug ist in einem Leitfaden geregelt.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Individuelle Zusammenarbeitsvereinbarung | 22.01.2019 |