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Handreichung zu COVID-19-Fällen
Vorgehen bei Schülerinnen und Schülern mit Symptomen oder Kontakt zu Personen mit Symptomen
Erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration
Informationen zur erleichterten Einbürgerung Im Folgenden erfahren Sie alle notwendigen Informationen zur erleichterten Einbürgerung der 3. Ausländergeneration:   Gesetzliche Voraussetzungen Jun
Verschiebung einer gerichtlich angesetzten öffentlichen Verhandlung
dass eine Verschiebung der öffentlichen Verhandlung absehbar eine (weitere) Verfahrensverzögerung, allenfalls um mehrere Monate, nach sich gezogen hätte, was den Interessen des Verbeiständeten an einem raschen
Art. 28 Abs. 2 ATSG, Art. 32 ATSG, Art. 33 ATSG
Haushalt aus dem IV-Dossier der Ehefrau im IV-Verfahren des Ehemannes ist zulässig, soweit darin allenfalls enthaltene, besonders schützenswerte Gesundheitsdaten über die Ehefrau unkenntlich gemacht werden
Staatsanwaltschaft
Sie ist die Untersuchungs- und Anklagebehörde in Strafsachen und besteht aus vier Abteilungen. Sie ist die Untersuchungs- und Anklagebehörde in Strafsachen und besteht aus vier Abteilungen. Die I. Ab
Strafgericht
Als Kollegialgericht mit drei Mitgliedern beurteilt das Strafgericht erstinstanzlich Strafsachen. Als Kollegialgericht mit drei Mitgliedern beurteilt das Strafgericht erstinstanzlich alle Strafsachen
Einblicke
Verschiedene Aufgaben der Abteilung Inventare und Funde Ziel der archäologischen Forschung ist es, ein Bild der Vergangenheit zu schaffen. Dazu gehört auch das Erarbeiten von Illustrationen. In die L
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Regeste: Art. 1a AHVG – Die Versicherteneigenschaft ist persönlich und von jeder Person persönlich zu erfüllen. Eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes, welchen der eine Ehegatte geniesst, auf den
Art. 1a AHVG
Regeste: – Die Versicherteneigenschaft ist persönlich und von jeder Person persönlich zu erfüllen. Eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes, welchen der eine Ehegatte geniesst, auf den anderen Ehe
Art. 8 BV, Art. 4 Abs. 1 FamZG
Regeste: - Art. 4 Abs. 1 FamZG vermittelt keinen Anspruch auf Familienzulagen für das Kind der Konkubinatspartnerin (E. 4.2-4.5). Es liegt zudem keine Ungleichbehandlung im Vergleich zu Stiefelte

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