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Handreichung zu COVID-19-Fällen
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Vorgehen bei Schülerinnen und Schülern mit Symptomen oder Kontakt zu Personen mit Symptomen
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Erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration
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Informationen zur erleichterten Einbürgerung Im Folgenden erfahren Sie alle notwendigen Informationen zur erleichterten Einbürgerung der 3. Ausländergeneration:
Gesetzliche Voraussetzungen Jun
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Verschiebung einer gerichtlich angesetzten öffentlichen Verhandlung
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dass eine Verschiebung der öffentlichen Verhandlung absehbar eine (weitere) Verfahrensverzögerung, allenfalls um mehrere Monate, nach sich gezogen hätte, was den Interessen des Verbeiständeten an einem raschen
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Art. 28 Abs. 2 ATSG, Art. 32 ATSG, Art. 33 ATSG
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Haushalt aus dem IV-Dossier der Ehefrau im IV-Verfahren des Ehemannes ist zulässig, soweit darin allenfalls enthaltene, besonders schützenswerte Gesundheitsdaten über die Ehefrau unkenntlich gemacht werden
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Staatsanwaltschaft
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Sie ist die Untersuchungs- und Anklagebehörde in Strafsachen und besteht aus vier Abteilungen. Sie ist die Untersuchungs- und Anklagebehörde in Strafsachen und besteht aus vier Abteilungen. Die I. Ab
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Strafgericht
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Als Kollegialgericht mit drei Mitgliedern beurteilt das Strafgericht erstinstanzlich Strafsachen. Als Kollegialgericht mit drei Mitgliedern beurteilt das Strafgericht erstinstanzlich alle Strafsachen
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Einblicke
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Verschiedene Aufgaben der Abteilung Inventare und Funde Ziel der archäologischen Forschung ist es, ein Bild der Vergangenheit zu schaffen. Dazu gehört auch das Erarbeiten von Illustrationen. In die L
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Alters- und Hinterlassenenversicherung
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Regeste:
Art. 1a AHVG – Die Versicherteneigenschaft ist persönlich und von jeder Person persönlich zu erfüllen. Eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes, welchen der eine Ehegatte geniesst, auf den
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Art. 1a AHVG
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Regeste:
– Die Versicherteneigenschaft ist persönlich und von jeder Person persönlich zu erfüllen. Eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes, welchen der eine Ehegatte geniesst, auf den anderen Ehe
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Art. 8 BV, Art. 4 Abs. 1 FamZG
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Regeste:
- Art. 4 Abs. 1 FamZG vermittelt keinen Anspruch auf Familienzulagen für das Kind der Konkubinatspartnerin (E. 4.2-4.5).
Es liegt zudem keine Ungleichbehandlung im Vergleich zu Stiefelte