-
Nein, Danke! - Meine Geschichte mit der Sucht
-
Abends waren mein Partner und ich zusammen mit einigen Kollegen in einem Gartenrestaurant. Dort bestellte ich mir wieder einmal ein Zweierli Weisswein. Ich dachte: "Das ist jetzt nicht so schlimm, ich kann
-
Mitteilungen
-
Mitteilungen im Bereich Chemikalien. Die Abkürzung GHS (Globally Harmonised System) steht für ein weltweit harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und chemischen Zubere
-
Meldepflicht für Lebensmittelbetriebe
-
können, ist es wichtig, dass die Betriebe und die verantwortlichen Personen bekannt sind. Deshalb besteht für alle Lebensmittelbetriebe eine Meldepflicht. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb
-
Krankheit und Unfall – Online-Suchhilfe Haus- und Kinderärzte
-
die sich mit der Prävention bestimmter Krankheiten befassen und sich für Betroffene einsetzen, bestehen Leistungs- und Subventionsvereinbarungen.Die Unfallversicherungen wenden pro Jahr um die 4 Milliarden
-
Änderung des Zivilgesetzbuches (Adoption)
-
eine geeignete zivilrechtliche Antwort auf die verschiedenen, in unserer modernen Gesellschaft bestehenden Lebenssituationen. Die vorgeschlagenen Änderungen streben eine moderne, zeitgemässe und flexible
-
Pa.Iv. Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren
-
unterstützen grundsätzlich das Anliegen der Initiantinnen und Initianten, die im Einbürgerungsverfahren bestehende Benachteiligung von ausländischen Personen in eingetragenen Partnerschaften gegenüber ausländischen
-
Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV)
-
Antwort an den Bund Sehr geehrter Herr Oberzolldirektor Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns mit Schreiben vom 17. Dezember 2012 eingeladen, zum Entwurf zur Änderung der Schwerverkehrsabgabev
-
Finanzausgleich 2015 zwischen Bund und Kantonen
-
Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren Sehr geehrter Herr Huber
Für die Gelegenheit zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vom 18. Juni 2014 betreffend Fi
-
Bundesgesetz Turnen und Sport
-
z vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport 1. Allgemeine Bemerkungen Die bestehenden rechtlichen Grundlagen des Bundes zur Sportförderung haben sich in der praktischen Umsetzung ü enthält sinnvolle Wirkungsziele, eine ausgewogene Schwerpunktsetzung und gezielte Ergänzungen zum bestehenden Gesetz. Besonders begrüssen wir, dass im Gesetzesentwurf von einem modernen Sportbegriff ausgegangen
-
Konsultation zu den Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenssteuerreform III)
-
gesetzliche Regelung für die Überführung der bisherigen Statusgesellschaften in die ordentliche Besteuerung zu prüfen,
dass der Bund Handlungsspielraum für die Kantone schafft, um die generelle Belastung