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Umfrage: Finanzierungs-, Nutzen- und Lastenausgleichsfragen
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Beilage retournieren wir Ihnen den ausgefüllten Fragenkatalog des Kantons Zug (siehe Downloads). Besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Finanzdirektion
Heinz Tännler
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Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel WZG; Vernehmlassung
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herbeiführen. In derartigen Fällen einen Abzug vom Nennwert festzulegen erscheint uns als unangemessen.
Besten Dank für die gebührende Berücksichtigung unserer Bemerkungen.
Freundliche Grüsse
Finanzdirektion
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Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35
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Kanton Zug für den Ausbauschritt 2035 ist kritisch zu hinterfragen und zu optimieren, ohne das bestehende Stadtbahnangebot zu verdrängen.
Antrag 5:
In der Botschaft ist die sofortige Sanierung der
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Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech)
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Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 1. Februar 2017 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassu
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Beilage 1.1: Berechnungsbeispiel Gemischte Gesellschaft mit einer Besteuerung der Auslandgewinne von 15%
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Steuervorlage 17 (SV17)
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Obligationenrecht. Revision des Verjährungsrechts: Inkrafttreten des neuen Rechts
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Bundesamt für Justiz Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 10. Juli 2018 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich zum geplanten Zeitpunkt des Inkra
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Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT)
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Wir weisen allerdings darauf hin, dass der Gesetzesentwurf unseres Erachtens zu wenig auf bereits bestehende (z.B. Kantone Solothurn und Basel-Land), geplante (z.B. Kanton Zug) oder gänzlich fehlende Rec
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Zuger Spitalliste 2012
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und ausserkantonalen Versorgungspartnern wird fortgesetzt. Im Bereich Palliative Care soll das bestehende Angebot im Kanton Zug durch spezialisierte Leistungen des Spitals Affoltern ergänzt werden. G
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Änderung der Strafprozessordnung (Umsetzung der Motion 14.3383, Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, Anpassung der Strafprozessordnung)
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der Strafprozessordnung, welche bislang nicht Gegenstand der Vorlage bilden. Unseres Erachtens besteht auch in diesen Punkten Änderungsbedarf, welcher in die Vorlage aufzunehmen ist.
Generell ist bei
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ZGB-Teilrevision (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht) - Leitungskataster (Art. 676 Abs. 4 E-ZGB) - Vernehmlassung
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aus, dass der Beschluss über die Einführung eines solchen Registers oder die Ausstattung eines bestehenden Registers mit dem öffentlichen Glauben in die Zuständigkeit des kantonalen Gesetzgebers fällt. Leitungen in einem Kataster - im Vergleich zur Eintragung von Leitungsdienstbarkeiten im Grundbuch - besteht bekanntlich darin, dass sich der Verlauf der unterirdischen, d.h. äusserlich nicht wahrnehmbaren