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Umfrage: Finanzierungs-, Nutzen- und Lastenausgleichsfragen
Beilage retournieren wir Ihnen den ausgefüllten Fragenkatalog des Kantons Zug (siehe Downloads). Besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Freundliche Grüsse Finanzdirektion Heinz Tännler
Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel WZG; Vernehmlassung
herbeiführen. In derartigen Fällen einen Abzug vom Nennwert festzulegen erscheint uns als unangemessen. Besten Dank für die gebührende Berücksichtigung unserer Bemerkungen. Freundliche Grüsse Finanzdirektion
Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35
Kanton Zug für den Ausbauschritt 2035 ist kritisch zu hinterfragen und zu optimieren, ohne das bestehende Stadtbahnangebot zu verdrängen. Antrag 5: In der Botschaft ist die sofortige Sanierung der
Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech)
Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 1. Februar 2017 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassu
Beilage 1.1: Berechnungsbeispiel Gemischte Gesellschaft mit einer Besteuerung der Auslandgewinne von 15%
Steuervorlage 17 (SV17)
Obligationenrecht. Revision des Verjährungsrechts: Inkrafttreten des neuen Rechts
Bundesamt für Justiz Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 10. Juli 2018 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich zum geplanten Zeitpunkt des Inkra
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT)
Wir weisen allerdings darauf hin, dass der Gesetzesentwurf unseres Erachtens zu wenig auf bereits bestehende (z.B. Kantone Solothurn und Basel-Land), geplante (z.B. Kanton Zug) oder gänzlich fehlende Rec
Zuger Spitalliste 2012
und ausserkantonalen Versorgungspartnern wird fortgesetzt. Im Bereich Palliative Care soll das bestehende Angebot im Kanton Zug durch spezialisierte Leistungen des Spitals Affoltern ergänzt werden. G
Änderung der Strafprozessordnung (Umsetzung der Motion 14.3383, Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, Anpassung der Strafprozessordnung)
der Strafprozessordnung, welche bislang nicht Gegenstand der Vorlage bilden. Unseres Erachtens besteht auch in diesen Punkten Änderungsbedarf, welcher in die Vorlage aufzunehmen ist. Generell ist bei
ZGB-Teilrevision (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht) - Leitungskataster (Art. 676 Abs. 4 E-ZGB) - Vernehmlassung
aus, dass der Beschluss über die Einführung eines solchen Registers oder die Ausstattung eines bestehenden Registers mit dem öffentlichen Glauben in die Zuständigkeit des kantonalen Gesetzgebers fällt. Leitungen in einem Kataster - im Vergleich zur Eintragung von Leitungsdienstbarkeiten im Grundbuch - besteht bekanntlich darin, dass sich der Verlauf der unterirdischen, d.h. äusserlich nicht wahrnehmbaren

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