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Was Geschichten aus der Kindheit sagen
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Stille Reserven
werden, können nur stille Reserven, die infolge Statuswechsel künftig einer anderen (d.h. höheren) Besteuerung unterliegen. Grundsätzlich sind sowohl stille Reserven auf einzelnen Bilanzpositionen wie auch
Grundsätzliches
en unter den dort genannten Voraussetzungen als Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft besteuert werden und somit für die Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber die direkte Bundessteuer, von Steuerstatus profitieren. Beim Übertritt von einem besonderen Steuerstatus zur ordentlichen Besteuerung (z.B. weil eine Gesellschaft die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen kann oder weil
Steuerfolgen beim Statuswechsel mit Step-Up-Lösung noch vor Inkrafttreten der STAF (1. Januar 2020)
Zeitpunkt der Aufdeckung Die Aufdeckung von stillen Reserven im Umfang der kantonal bisher nicht besteuerten Quote (z.B. sog. «Auslandquote» bei gemischten Gesellschaften) ist steuerneutral ohne Gewinnst Gewinnsteuerfolgen möglich. Werden sämtliche stillen Reserven aufgedeckt, so erfolgt eine Besteuerung im Umfang der bisher steuerbaren Quote. Die aufgedeckten Reserven sind in der Steuerbilanz für Kantons- und
Steuerfolgen beim Statuswechsel mit Sondersatzlösung per Inkrafttreten der STAF (1. Januar 2020)
festzusetzen. Dabei ist die Feststellung von stillen Reserven im Umfang der kantonal bisher nicht besteuerten Quote ohne Gewinnsteuerfolgen möglich. b. Gewinnsteuer in den Folgejahren Soweit mittels Verfügung Inlandquote erfolgt eine ordentliche Besteuerung, im Umfang der bisherigen Auslandquote erfolgt eine Besteuerung mit dem Sondersatz. Der einfache Sondersatz beträgt 0,8 % für das Jahr 2020, 1,0 % für das Jahr
Erläuterungen zu §§ 147 - 152 Inventaraufnahme
Wochen ein amtliches Inventar aufgenommen werden. In dieses Nachlassinventar werden das am Todestag bestehende Vermögen der verstorbenen Person, des in ungetrennter Ehe lebenden Eheteils und der unter elterlicher
Lebenspartnerschaft
en unter den dort genannten Voraussetzungen als Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft besteuert werden und somit für die Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber die direkte Bundessteuer, von Steuerstatus profitieren. Beim Übertritt von einem besonderen Steuerstatus zur ordentlichen Besteuerung (z.B. weil eine Gesellschaft die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen kann oder weil
Erläuterungen zu § 175
en unter den dort genannten Voraussetzungen als Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft besteuert werden und somit für die Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber die direkte Bundessteuer, von Steuerstatus profitieren. Beim Übertritt von einem besonderen Steuerstatus zur ordentlichen Besteuerung (z.B. weil eine Gesellschaft die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen kann oder weil
Clemens Diesbergen neu an der PH Zug
Und die Bühne in der Mehrzweckhalle, auf der meine Klasse gerade die Bremer Stadtmusikanten zum Besten gibt. Was ist heute anders? Die Ansprüche an die Schule seitens der Gesellschaft haben zugenommen
Potenziale entfalten mit KI – Impulse aus dem Symposium Begabung an der PH Zug
KI über ein Durchschnittswissen verfügt. Die Zukunft liegt in der konstruktiven Zusammenarbeit der besten menschlichen Fähigkeiten und des Mehrheitswissens der KI. Im Zentrum bleibt der Mensch Dem Einsatz

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